Studierende müssen grundsätzlich kranken- und pflegeversichert sein – entweder über die Familienversicherung der Eltern oder in der studentischen Krankenversicherung.
Dies gilt auch für ausländische Studierende. Ausnahme: Die Studierenden aus Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialabkommen getroffen hat, das eine Versicherungsklausel beinhaltet, können in ihrem Heimatland versichert bleiben. Sofern dies zutrifft, besorgen Sie sich bitte zu Hause das Formular E-111-Ersatzbescheinigung. Nach Ihrer Ankunft müssen Sie dieses Formular einer gesetzlichen Krankenkasse am Studienort vorlegen.
Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (zuzüglich Wehr- oder Zivildienst), kann bei den Eltern in der Familienversicherung bleiben und muss keinen eigenen Beitrag zahlen. Achtung: Wer nebenher jobbt, muss die Verdienstgrenzen einhalten, sonst fällt man aus der Familienversicherung. Infos finden Sie unter hier.
Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs bzw. dem Ende des 14. Fachsemester können Studierende die günstige gesetzliche studentische Krankenversicherung nutzen. Die studentische Krankenversicherung kostet bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich viel.
Auch wer das Studienfach wechselt oder ein Zweitstudium absolviert, kann in der studentischen KV versichert bleiben. Bei einem Fachwechsel oder einem zweiten Studium zählen die Semester des Erststudiums nicht mit, man kann also nochmals 14 Semester versichert bleiben – allerdings maximal bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.
Studierende sind bei allen Tätigkeiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Besuch der Hochschule stehen, gegen Unfälle versichert. Dies schließt auch die Wege von und zur Hochschule ein. Exkursionen und Praktika können ebenfalls hierunter fallen. Bei Sportstudierenden sind Unfälle im normalen Ausbildungsbereich, bei anderen Studierenden Unfälle während des Hochschulsports mitversichert (Unfallkasse Baden-Württemberg: www.uk-bw.de). Die Unfälle sind dem Studierendenwerk Heidelberg durch eine Unfallanzeige zu melden. Bitte füllen Sie zusätzlich den Wegeunfall-Fragebogen aus und legen der Unfallmeldung unbedingt eine Kopie Ihrer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung bei; andernfalls kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Für detailliertere Auskünfte hinsichtlich des Unfallversicherungsschutzes z. Bsp. während einer Diplom-, Master- Doktorarbeit oder eines Praktikums können Sie in der beigefügten Broschüre der UKBW nähere Informationen finden.
Studierendenwerk Heidelberg
Compliance, Marstallhof 1, Zi. 305
69117 Heidelberg
Tel.: 06221 54-2386
E-Mail: compliance[at]stw.uni-heidelberg[dot]de
Bei Diebstahl von Bekleidungsstücken und Fahrrädern von Studierenden kann unter den folgenden Bedingungen eine Entschädigung durch das Studierendenwerk gewährt werden:
Schadensmeldungen müssen beim Studierendenwerk Heidelberg eingereicht werden; vorher ist bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Bei Fahrraddiebstahl ist zusätzlich eine Bescheinigung des örtlichen Fundbüros vorzulegen, dass das Fahrrad nicht gefunden wurde. Die Bescheinigung kann frühestens 14 Tage nach dem Diebstahl ausgestellt werden.
Studierendenwerk Heidelberg
Compliance, Marstallhof 1, Zi. 305
69117 Heidelberg
Tel.: 06221 54-2386
E-Mail: compliance[at]stw.uni-heidelberg[dot]de
Infos und Schadensmeldungen:
Wichtig: Ohne gültige Immatrikulationsbestätigung kann ihr Antrag nicht bearbeitet werden.