Hinweise und Tipps

Deutschland ist ein Land mit langer Geschichte und ein paar Eigenheiten. Wenn du die kennst, steht einem erfolgreichen Start nichts mehr im Wege. Daher haben wir dir hier ein paar Tipps zusammengestellt, die dir den Neustart erleichtern sollen.

 

FAQ

In Deutschland ist es Gesetz, dass man für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Gebühren bezahlen muss. Seit dem 1. Januar 2013 kassiert daher der sogenannte Beitragsservice einen Rundfunkbeitrag. Jeder Haushalt zahlt nun monatlich 17,50 Euro. Dabei ist es egal, welche oder wie viele Geräte im Haushalt zur Verfügung stehen und genutzt werden. Für jede weitere Wohnung, wie Zweit- und Nebenwohnungen oder Ferienwohnungen, werden jeweils weitere 17,50 Euro fällig.

Wie ist die Regelung für Wohngemeinschaften? Unabhängig von der Personenzahl in der Wohngemeinschaft muss nur einmal gezahlt werden.

Studierende, die BAföG beziehen, können sich mit einem Nachweis vom Rundfunkbetrag befreien lassen.

So erreichst du uns

Kristian Willenbacher

Studierendenservice, Internationales
ServiceCenter Altstadt, Grabengasse 12, 69117 Heidelberg

Tel.: 06221 54-2600
Fax: 06221 54-3646

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