Im Studium ein bisschen Geld einzusparen ist nie verkehrt, oder?
Darum haben wir im Folgenden eine Liste mit möglichen Vergünstigungen zusammengestellt, die dir beim Sparen helfen.
Grundsätzlich gilt:
Der Beitrag kann nicht erlassen, ermäßigt oder gestundet werden. Ein Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Beitrages im Falle der Exmatrikulation oder der Rücknahme der Immatrikulation während des Semesters besteht nicht.
Ausnahme für Schwerbehinderte: Beitragsanteil Semesterticket
Studierenden, die aufgrund ihrer Behinderung berechtigt sind, den öffentlichen Personennahverkehr kostenlos zu nutzen, kann auf Antrag und gegen Nachweis der für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs erhobene Beitragsanteil zurückerstattet werden.
Rückerstattung wegen Exmatrikulation
Eine Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrags ist möglich wegen: 1. Bezahlung des Studierendenwerksbeitrages ohne Immatrikulation (§ 6 Ziff. 1 BO) 2. Exmatrikulation vor oder innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des o. g. Semesters/ Studienjahrs (§ 6 Ziff. 1 BO) 3. Exmatrikulation nach Beginn des o.g. Semesters wegen Hochschulwechsels bei Immatrikulation an einer anderen Hochschule bis zum Ende des ersten Monats des Semesters/Studienjahrs. (§6 Ziff. 2 BO) (Verlängerung der Frist um einen Monat, falls der Semesterbeginn an der anderen Hochschule nachweislich später liegt als an der Hochschule der Erstimmatrikulation)
In anderen als den aufgeführten Fällen ist eine Rückerstattung nicht möglich.
Durch Spenden und den Einsatz von Eigenmitteln ist es dem Studierendenwerk Heidelberg in Einzelfällen möglich, wirtschaftlich besonders schlecht gestellten Studierenden im Hauptstudium einen Essenszuschuss zu gewähren.
Der Zuschuss wird in der Regel einmal im Semester auf Antrag gewährt.
Anträge müssen bis spätestens 14 Tage nach Vorlesungsbeginn beim Studierendenwerk Heidelberg eingegangen sein. Pro Semester können je nach Bedürftigkeit zwischen 40 und 80 Euro in Form von entsprechenden Guthaben auf der CampusCard bewilligt werden. Wird der Antrag im Rahmen der Sozialberatung gestellt, kann auch ein höherer Essenszuschuss gewährt werden.
Der ausgefüllte Antrag kann per Post an das Studierendenwerk Heidelberg geschickt werden oder persönlich im ServiceCenter oder im InfoCafé International abgeben werden:
Studierendenwerk Heidelberg
Marstallhof 1
69117 Heidelberg
Bei speziellen Fragen
stwbeitrag@stw.uni-heidelberg.de
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