Erklärung zur Barrierefreiheit

Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen

Das Studierendenwerk Heidelberg arbeitet kontinuierlich daran, den Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Studierendenwerks Heidelberg.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

2.1 Unverhältnismäßige Belastungen:

  • Diese Website ist bislang nur eingeschränkt mit einem Screenreader zugänglich.

  • Alternativtexte für Grafiken und Objekte sind nicht vollständig vorhanden.

  • Dokumente in PDF-Format, die auf der Website angeboten werden, sind derzeit noch nicht alle barrierefrei.

  • Die Farbkontraste von Text- und Grafikelementen sind derzeit noch nicht komplett barrierefrei.

  • Nicht alle Listen und interaktiven Bedienelemente sind mit den vorgesehenen HTML-Strukturelementen ausgezeichnet.

Wir arbeiten daran, die Inhalte möglichst schnell zu verbessern.

 

3. Zusätzliche Hinweise

Als Studierendenwerk verfügen wir über einen sehr umfangreichen Webauftritt, weshalb sich Fehler nicht komplett vermeiden lassen. Bei der Erstellung unseres Internetauftritts haben wir so weit als möglich darauf geachtet, die Anforderungen und Richtlinien weitestgehend zu erfüllen.

  • Die Darstellung der Website wurde für mobile Geräte wie Tablets und Smartphones angepasst.

  • Alle Inhalte der Desktop-Version können ohne Einschränkungen auch auf diesen Geräten abgerufen werden.

  • Eine Seite mit Gebärdensprache finden Sie hier.

  • Eine Seite mit Leichter Sprache finden Sie hier.

Zudem verzichten wir auf problematische Inhalte wie z. B.:
 

  • flackernde und aufblitzende Elemente.
     

Diese Erklärung wurde am 01.09.2023 erstellt und letztmals am 27.01.2025 aktualisiert.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Studierendenwerk Heidelberg AöR
Marstallhof 1
69117 Heidelberg
Deutschland

Tel.: 06221 54-5400
E-Mail: kommunikation@stw.uni-heidelberg.de

Alternativ können Sie unser „Lob & Tadel“-Formular für direkten Kontakt benutzen.

 

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.