Im Studium ein bisschen Geld einzusparen ist nie verkehrt, oder?
Darum haben wir im Folgenden eine Liste mit möglichen Vergünstigungen zusammengestellt, die dir beim Sparen helfen.
Grundsätzlich gilt:
Der Beitrag kann nicht erlassen, ermäßigt oder gestundet werden. Ein Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Beitrages im Falle der Exmatrikulation oder der Rücknahme der Immatrikulation während des Semesters besteht nicht.
Ausnahme für Schwerbehinderte: Beitragsanteil Semesterticket
Studierenden, die aufgrund ihrer Behinderung berechtigt sind, den öffentlichen Personennahverkehr kostenlos zu nutzen, kann auf Antrag und gegen Nachweis der für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs erhobene Beitragsanteil zurückerstattet werden.


Rückerstattung wegen Exmatrikulation
Eine Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrags ist möglich wegen: 1. Bezahlung des Studierendenwerksbeitrages ohne Immatrikulation (§ 6 Ziff. 1 BO) 2. Exmatrikulation vor oder innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des o. g. Semesters/ Studienjahrs (§ 6 Ziff. 1 BO) 3. Exmatrikulation nach Beginn des o.g. Semesters wegen Hochschulwechsels bei Immatrikulation an einer anderen Hochschule bis zum Ende des ersten Monats des Semesters/Studienjahrs. (§6 Ziff. 2 BO) (Verlängerung der Frist um einen Monat, falls der Semesterbeginn an der anderen Hochschule nachweislich später liegt als an der Hochschule der Erstimmatrikulation)
In anderen als den aufgeführten Fällen ist eine Rückerstattung nicht möglich.
In Einzelfällen kann das Studierendenwerk Heidelberg finanziell besonders schlecht aufgestellten Studierenden einen Essenszuschuss gewähren. Der Zuschuss wird in der Regel einmal im Semester auf Antrag gewährt.
Pro Semester können je nach Bedürftigkeit 50 oder 100 Euro in Form von entsprechendem Guthaben auf einer CampusCard bewilligt werden. Der ausgefüllte Antrag kann zusammen mit einer aktuellen Studienbescheinigung persönlich bei der Sozialberatung, im ServiceCenter Altstadt oder ServiceCenter INF abgegeben oder per Post oder E-Mail an das Studierendenwerk Heidelberg geschickt werden.
Studierendenwerk Heidelberg
Marstallhof 1
69117 Heidelberg
Bei speziellen Fragen
stwbeitrag@stw.uni-heidelberg.de

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