Liebe Freundinnen und Freunde des Studierendenwerks Heidelberg,

zu dem Zeitpunkt, zu dem ich dieses Vorwort schreibe, kann ich bereits auf das Jahr 2020 zurückblicken. Und das, zugegeben, erleichtert. Wenngleich die Pandemie selbstverständlich noch nicht ausgestanden ist, geraten mit dem Jahreswechsel neue Perspektiven in den Blick, entstehen Gründe der Zuversicht.

Will man dem Krisenjahr Negatives abgewinnen, bedarf es keiner Mühe. Hingegen außer Acht zu geraten droht leicht das Positive, das mit der richtigen Betrachtungsweise jedoch offenkundig vorliegt: Ich spreche von dem, was wir als Studierendenwerk Heidelberg gemeinsam mit Ihnen geleistet haben. Wir mussten uns in vielerlei Hinsicht immer wieder anpassen, vorausschauen, planen – und neu planen. Schließungen waren für uns keine Option, es brauchte Lösungen – immer wieder. Kurzfristig, schnell und praxisorientiert zu agieren hieß die Maxime, Dienstleistungen und Services zu digitalisieren das Gebot. Wir realisierten „Mensa to go“-Angebote und sorgten für größtmöglichen Schutz für unsere Bewohner- und BesucherInnen sowie für unsere Mitarbeitenden. Wir nutzten die Krise auch als Gelegenheit, um uns neu zu orientieren, neu aufzustellen und auszuloten, was möglich ist.

Mein Dank an dieser Stelle gilt unseren rund 500 Mitarbeitenden: Denn wir waren handlungsfähig und sind es geblieben. Ihrem Einsatz, ihrer Wandlungsfähigkeit, ihrer Kreativität und Flexibilität entsprangen – trotz widriger Umstände – viele gute Ideen, die dem Studierendenwerk Heidelberg auch im Jahr 2020 den Status einer zuverlässigen Anlaufstelle sicherten. Die nach außen signalisierte Sicherheit konnten wir auch nach innen gerichtet bieten: Gerade in Zeiten der Entbehrungen, in Zeiten von Sorgen und Ängsten, bin ich froh und erleichtert, dass wir unseren Mitarbeitenden grundlegende Existenzängste nehmen konnten, die ohne die Einführung von Kurzarbeit unabwendbar gewesen wären.

Es war kein einfaches Jahr, und der Raum für thematische Selbstbestimmungen war begrenzt. Uns ist es dennoch gelungen, in verschiedenen Bereichen Schwerpunkte zu setzen, die unabhängig von der Pandemie betrachtet werden können. Der Fokus auf unsere Umwelt, auf eine nachhaltige Unternehmensführung, ist ein Beispiel, das mir besonders am Herzen liegt. Wie wichtig gegenseitige Rücksichtnahme und ein verständnisvolles Miteinander sind, hielt uns die Pandemie vor Augen. Eine nachhaltigkeitsorientierte Unternehmenspolitik ist ein Aspekt von Rücksichtnahme und Verständnis gegenüber künftigen Generationen, und ich bin stolz auf unsere gestellten Weichen, die Sie dem vorliegenden Bericht entnehmen können.

Ich lade Sie herzlich zur Lektüre ein und möchte zuletzt noch meinen Dank aussprechen an die Mitglieder unserer Vertretungsversammlung und unseres Verwaltungsrats. Die Gremienmitglieder setzen sich ehrenamtlich und unentgeltlich für das Studierendenwerk Heidelberg und damit für unsere Studierenden an unseren verschieden Standorten ein. Unseren Studierenden gilt dieser Bericht – und letztlich unser gesamtes Handeln.

Unterschrift Frau Modrow

Tanja Modrow
Geschäftsführerin des Studierendenwerks Heidelberg
Heidelberg, im Juni 2021

Lagebericht zum Geschäftsjahr 2020

Vorbemerkungen

Die Aufgabe der Studierendenwerke in Baden-Württemberg besteht laut Studierendenwerksgesetz darin, in enger Zusammenarbeit mit den angeschlossenen Hochschulen die soziale Betreuung der Studierenden wahrzunehmen. Die Studierendenwerke erhalten hierzu vom Land Baden-Württemberg einen Zuschuss, der als feste Finanzhilfe gewährt wird.

Das Studierendenwerk Heidelberg ist Dienstleister für die Studierenden und die angeschlossenen Hochschulen und ermöglicht mit seinem Service und Beratungsdienstleistungen ideale Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium.

A. Geschäftsverlauf

1. Rahmenbedingungen

Das sich seit Ende Dezember 2019 pandemisch ausbereitende Coronavirus hat seit dem ersten Quartal 2020 massive Auswirkungen auf Deutschland. Am 16.03.2020 hat das Land Baden-Württemberg unter anderem verfügt, dass die Studierendenwerke ihre hochschulgastronomischen Einrichtungen schließen mussten. Dasselbe galt weitestgehend auch für Kindertagesstätten, wobei sich das Studierendenwerk entschied, diese für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen in Form von Blaulichtgruppen offen zu halten. Die Hochschullehre wurde auf ein weitgehendes digitales Format umgestellt, so dass ab diesem Zeitpunkt nur noch sehr wenige Studierenden auf dem Campus waren. Nach einer kurzen Mensa-to-Go-Lösung konnte das Studierendenwerk am 18. Mai drei Mensen wieder öffnen, die Kindertagesstätten konnten im Juni 2020 sukzessive wieder hochgefahren werden, Anfang Juli waren die Plätze dann wieder auf nahezu 100 Prozent aufgefüllt. Die Mensen verblieben, bis auf eine kurze Spanne im Sommer, in der sie vorübergehend öffnen konnten, im to-Go-Modus.

Dass das Jahresergebnis 2020 dennoch positiv ausgefallen ist, liegt an bestimmten Sondereffekten: Das Studierendenwerk Heidelberg erhielt für KfW-Kredite Tilgungszuschüsse in Höhe von 1,57 Mio. Euro, November- und Dezemberhilfen in Höhe von insgesamt 1,15 Mio. Euro sowie Kurzarbeitergeld in Höhe von 2,45 Mio. Euro.

Die Umsatzerlöse sind erwartungsgemäß radikal gesunken. Vor allem in der Hochschulgastronomie und, aufgrund von Leerständen, im Bereich studentisches Wohnen konnte das Vorjahresergebnis nicht erreicht werden. Insgesamt fielen die Gesamterträge im Vergleich zum Vorjahr (-6.893 TEUR/-15,00 %). Zu den wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren zählen in der Regel sowohl Umsatzerlöse und Beitragseinahmen als auch die Finanzhilfe des Landes, der Aufwendungsersatz für die Studienfinanzierung sowie Zuschüsse zum laufenden Betrieb, auf die im Folgenden eingegangen wird.

Die Gesamtzahl der Studierenden in der allgemeinen Zuständigkeit des Studierendenwerk Heidelbergs ist im Jahr 2020 (Vergleich WS 20/21 zum WS 19/20) um 0,2 % gestiegen. An der Universität Heidelberg waren 0,01 % Studentinnen und Studenten weniger immatrikuliert, an der Hochschule Heilbronn war ein leichter Anstieg um 2,69 % zu verzeichnen. An den beiden Dualen Hochschulen Mosbach und Heilbronn mit dem Center for Advanced Studies waren insgesamt 0,22 % weniger Studierende immatrikuliert, dabei konnte die DHBW Heilbronn einen Anstieg von 5,17 % und das Center for Advanced Studies einen Anstieg von 10,92 % vorweisen. Lediglich die DHBW Mosbach verzeichnet einen Rückgang um 5,75 %. Die Gesamtzahl der Studierenden im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks Heidelberg (Stichwort: allgemeine Zuständigkeit) belief sich im Berichtsjahr auf 48.720 (i. Vj. 48.631) Studierende. Die Zuständigkeit des Studierendenwerks Heidelberg erstreckt sich in seiner Funktion als Amt für Ausbildungsförderung zusätzlich auf zwei weitere Hochschulen mit insgesamt 3.483 Studierenden. Hierbei handelt es sich um die SRH Hochschule Heidelberg und die Hochschule Fresenius Heidelberg.

Um den Studierenden auch in diesen schwierigen Zeiten beratend und unterstützend zur Seite zu stehen, hat das Studierendenwerk seine Beratungs- und Dienstleistungsangebote in digitale Formate transformiert und Konzepte erarbeitet, um dort, wo es wichtig ist, seine Präsenzangebote aufrecht zu erhalten.

Der Anteil der staatlichen Finanzhilfe an den Gesamterträgen (einschließlich Zinserträgen) betrug im Berichtsjahr 9,65 % (i. Vj. 7,16 %). Die Finanzhilfe wurde für die Jahre 2020 bis 2024 festgeschrieben, das Studierendenwerk Heidelberg erhält ab 2020 eine um 0,48 Mio. Euro höhere Finanzhilfe (+14,53 %).

Vor Entnahme/Einstellung zweckgebundener Rücklagen betrug der Jahresüberschuss 2.003.697,74 Euro (i. Vj. 997.919,60 Euro) (+100,79 %). Im Geschäftsjahr 2020 war die Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage geringer als die Einstellung, sie betrug 1,74 Mio. Euro (i. Vj. 0,74 Mio. Euro) (-135,14 %). Der Bilanzgewinn in Höhe von 268.009,00 Euro (i. Vj. i. H. v. 260.169,00 Euro) (+3,01 %) entspricht der Höhe der Erträge aus verrechneten Investitionszuschüssen.

2. Studentisches Wohnen

Im Berichtsjahr standen 4.706 Plätze für 31.418 Heidelberger Studierende in Wohnheimen des Studierendenwerk Heidelbergs zur Verfügung. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 14,98 %. Das Studierendenwerk Heidelberg versucht weiterhin, dem wachsenden Bedarf an Wohnraum zu sozialverträglichen Preisen nachzukommen und prüft bei entsprechenden Anlässen die Möglichkeit anzumieten. Ein Neubau hingegen ist in Heidelberg gegenwärtig nicht geplant; im Zuge eines laufenden Masterplanverfahren werden die Flächen im Neuenheimer Feld neu betrachtet, verbunden mit der städtischen Absicht den betroffenen Anliegern gerecht zu werden. Neubauten von Studierendenwohnheimen werden gegenwärtig vom Studierendenwerk in Schwetzingen und Künzelsau projektiert.

Pandemiebedingt waren im Berichtsjahr nicht alle Wohnheimplätze belegt, was u.a. an der geringeren Präsenz von internationalen Studierenden in Deutschland lag – teilweise konnten diese nicht anreisen, teilweise war ihnen ein Auslandsaufenthalt im Krisenjahr schlichtweg mit zu vielen schwer kalkulierbaren Variablen verbunden. Zu Beginn der Krise hat das Studierendenwerk internationale Studierende, um deren ohnehin vorhandene Sorgen und Schwierigkeiten nicht noch zu verschlimmern, unbürokratisch aus ihren Mietverträgen gelassen. Hinzukommend war auch bei inländischen BewerberInnen eine reduzierte Anfrage nach Wohnheimzimmern zu verzeichnen, was mit dem Umstand verbunden ist, dass das Studium wesentlich in digitaler Form stattfand und sich entsprechend keine Notwendigkeit für die Studierenden ergab, sich an ihrem jeweiligen Hochschulstandort aufzuhalten.

In 2020 konnten von 7.657 in der Wohnheimverwaltung eingegangenen Bewerbungen für Heidelberger Wohnheime (438 Bewerbungen mehr als i. Vj.) etwa 28 % aller BewerberInnen mit einem Wohnheimplatz versorgt werden, was einen Rückgang um etwa sechs Prozent im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Die Leerstände trotz hoher Bewerbungszahlen sind durch verschiedene Faktoren zu erklären, wie bspw. kurzfristige Kündigungen oder Rücktritte, aus dem Vorjahr mitgerechnete noch Bewerbungen von Personen, die möglicherweise bereits eine Unterkunft gefunden haben etc.. Für die Wohnheime des Studierendenwerk Heidelbergs in Heilbronn gingen im Laufe des Jahres 599 Bewerbungen ein, was wiederum 141 weniger sind als im Vorjahr (-19,05 %). Hiervon erhielten etwa 45 % der BewerberInnen auch tatsächlich einen Wohnheimplatz, dies sind etwa zwei Prozent mehr als 2019.

3. Studentische Verpflegung

Im Bereich der Verpflegungsbetriebe wurde im Krisenjahr der vom Land vorgegebene Kostendeckungsgrad in Höhe von 70 % weit verfehlt. Er sank im Berichtsjahr von 63,81 % auf 34,55 %, wobei die studentische Drittverpflegung nicht inkludiert ist.

Die Umsatzerlöse (Erträge ohne verrechnete Investitionszuschüsse) sanken um 75,10 % von 12,97 Mio. Euro auf 3,23 Mio. Euro. Die Wareneinsatzquote (Wareneinsatz/Umsatz) verbesserte sich um 10,44 Prozentpunkte von 41,54 % auf 31,10 %. Die Personalkostenquote (Personalkosten/Umsatz) stieg jedoch von 58,17 % in 2019 auf sehr hohe 121,50 % in 2020, was die Konsequenz von sinkenden Umsätzen bei ähnlich bleibenden Personalkosten darstellt.

Von März bis Dezember waren die meisten hochschulgastronomischen Einrichtungen geschlossen, lediglich die Zeughausmensa, die Zentralmensa und die Mensa am Bildungscampus Heilbronn offerierten Essen to-Go. Die genannten Mensen konnten darüber hinaus für eine kurze Zeitspanne im Sommer 2020 vorübergehend öffnen, allerdings unter strengen Vorgaben und daher stark reduziertem Sitzplatzangebot.

4. Ausbildungsförderung

Trotz breit angelegter Informationskampagnen zur Sensibilisierung der Studierenden öffentliche Mittel in Anspruch zu nehmen, sofern ihnen diese zustehen, konnte der bundesweite Abwärtstrend der gestellten Anträge auf Ausbildungsförderung im Berichtsjahr nicht abgefangen werden. Die Zahl der 2020 gestellten Anträge auf Bafög-Förderung gingen insgesamt zurück: Im Bereich der Inlandsförderung musste ein Rückgang von 6.594 auf 6.464 Anträge (-1,97 %) verzeichnet werden, bei der Auslandsförderung für Spanien sank die Zahl von 2.198 pandemiebedingt auf nur 1.508 Anträge (-31,39 %). Die rückgängigen Zahlen entsprechen teilweise dem seit einigen Jahren anhaltenden bundesweiten Trend, im Falle der Auslandsförderung sind sie stark von der Pandemie beeinflusst. Dank erfolgreicher Verhandlungen der Studierendenwerken mit dem zuständigen Ministerium konnte erreicht werden, dass Studierendenwerke ab dem Jahr 2019 einen um 25 Euro höheren Kostenersatz pro Bafög-Antrag erhalten (für Auslandsförderungsanträge 50 Euro). Diese Erhöhungen schlugen 2019 mit zusätzlichen 274.750 Euro und 2020 mit 237.700 Euro zu Buche.

Finanziell positiv wirken sich auch vorgenommene personelle Anpassungen aus. Trotzdem reichen die vorgenommen Maßnahmen noch nicht aus, um eine Kostendeckung umzusetzen, das Ergebnis ist deutlich schlechter als im Vorjahr (Unterdeckung 2020: -203 TEUR, i. Vj. -98 TEUR, dies entspricht -107,14 %).

Durch die Verhandlungen des Dachverbandes der deutschen Studierendenwerke, dem DSW, mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung konnte eine schnelle und unbürokratische Form finanzieller Unterstützung für Studierende geschaffen werden, die Überbrückungshilfe. Diese wurde von der Abteilung Studienfinanzierung über das normale operative Tagesgeschäft hinaus bearbeitet.

5. Studieren mit Kind

Mit insgesamt 280 (i. Vj. 280) Kinderbetreuungsplätzen in eigener Trägerschaft verfügt das Studierendenwerk Heidelberg über das größte Betreuungsangebot im Landesvergleich der Studierendenwerke in Baden-Württemberg und gehört zu den großen Trägern in der Metropolregion Rhein-Neckar. Es stehen jeweils 140 Betreuungsplätze zur Verfügung für Kinder von null bis drei Jahren und für Kinder von drei Jahren bis zum Schulantritt. Mit dem Beginn der Pandemie mussten die Kindertagesstätten vorübergehend schließen, sie blieben von Mitte März bis Ende Juni nur zur Notbetreuung für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen (Blaulichtgruppen) geöffnet. Eine zweite Phase, in der lediglich Notbetreuung möglich war, erstreckte sich auf die Zeit vom 16.12. bis 21.02.2021, in der bundesweit besonders hohe Inzidenzzahlen herrschten.

Im Bereich der Kindertagesstätten wurden Gesamterträge in Höhe von 5,03 Mio. Euro (i. Vj. 5,08 Mio. Euro) (-0,98 %) erzielt, während Gesamtaufwendungen in Höhe von 5,46 Mio. Euro (i. Vj. 5,47 Mio. Euro) (-0,18 %) entstanden sind. Studierende mit einem Familieneinkommen bis 43.000 Euro jährlich bezahlen seit dem 1. März 2019 einen erhöhten monatlichen Bruttobbeitrag (200 Euro für Kindertagesstätten, 400 Euro für Kinderkrippen), der für Heidelberger Kinder von der Stadt übernommen bzw. bezuschusst wird. Für nicht Heidelberger Studierende wird im Krippenbereich eine analoge Förderung aus Studierendenwerksmitteln gewährt.

6. Info, Beratung, Service

Soziale Dienste 2020 in Zahlen (Auszug)

Zimmervermittlung

1.013

Wohnungsangebote

Jobbörse

2.366

Jobangebote

BüchereinutzerInnen

2.086

Nutzerinnen

Rechtsberatung

186

Ratsuchende

Sozialberatung

252

Beratungen von Studierenden

Examensdarlehen

9

Anträge (bewilligt)

Überbrückungshilfe des Bundes

3.030

Bearbeitete Anträge

Freitische

13

Anträge (bewilligt)

PBS

1.799

Erstkontakte

Kinderbetreuung

280

Krippen- und Kindergartenplätze

Studieren mit Kind

95

Familienwohnungen

Betreuungsprogramm internationale Studierende

ca.5.369

internationale Studierende

ServicePaket für internationale Studierende

17

TeilnehmerInnen

ServiceCenter

bis zu 480

BesucherInnenkontakte täglich

Für den Geschäftsbereich Soziales hat das Studierendenwerk Heidelberg im Berichtsjahr (ohne Semesterticket) 6,63 Mio. Euro (i. Vj. 6,82 Mio. Euro) (-2,79 %) aufgewendet. Hier ist zu erwähnen, dass es sich im genannten Geschäftsbereich um einen Sektor handelt, in dem Leistungsentgelte nicht oder nur sehr bedingt erhoben werden können und sich daher eine Betrachtungsweise unter Rentabilitätsgesichtspunkten entsprechend nicht eignet.

B. Wirtschaftliche Lage

Das Berichtsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.003.697,74 Euro (i. Vj. 997.919,60 Euro) (+100,79 %) ab. Wie eingangs erläutert ist das Ergebnis pandemiebedingt schwer vergleichbar mit dem Vorjahr und im Wesentlichen durch drei Ereignisse beeinflusst; das Studierendenwerk Heidelberg erhielt:

  • Für diverse KfW-Kredite Tilgungszuschüsse in Höhe von 1,57 Mio. Euro,
  • November- und Dezemberhilfe in Höhe von 1,15 Mio. Euro,
  • sowie Kurzarbeitergeld in Höhe von 2,45 Mio. Euro.

Die Umsatzerlöse sanken im Bereich der Wohnheime (-0,17 Mio. Euro, -1,03 %) ebenso wie im Bereich der Hochschulgastronomie (-9,74 Mio. Euro, -75,10 %). Im Vergleich zur ursprünglichen Unternehmensplanung fällt der Jahresüberschuss vor Ergebnisverwendung um 2,8 Mio. Euro höher aus. Dies liegt neben den Sondereffekten (Tilgungszuschüsse, November- und Dezemberhilfe, Kurzarbeitergeld) unter anderem darin begründet, dass das Studierendenwerk zur deutlichen Erhöhung seiner Liquidität Instandhaltungen und Sanierungen seiner Gebäude stoppte.

Das Ergebnis wurde ohne Erträge aus den verrechneten Investitionszuschüssen in die zweckgebundene Instandhaltungsrücklage für eigene Gebäude eingestellt, bei denen, gemessen am aktuellen Sanierungsbedarf, kein ausreichender Bestand an Rücklagen vorhanden ist. Tatsächlich zu konstatieren ist ein Jahrzehntelanger Sanierungsstau, zu dem keine ausreichenden Rücklagen für Instandhaltungen Sanierungen aufgebaut worden ist. Für künftige Großsanierungsmaßnahmen, vor allem im Altstadtbereich, ist keine Zuschussbeteiligung des Landes zu erwarten. Ohne eine ausreichende Zuschussbeteiligung wird es jedoch schwierig, künftige Großsanierungsmaßnahmen umzusetzen. Nach Entnahme bzw. Einstellung in die zweckgebundenen Instandhaltungsrücklagen für eigene Gebäude beträgt der Bilanzgewinn 268.009,00 Euro (i. Vj. 260.169,00 Euro, dies entspricht +3,01 %). Der ausgewiesene Bilanzgewinn entspricht der Höhe der Erträge aus verrechneten Investitionszuschüssen.

Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr (129,0 Mio. Euro) um 1,58 % auf 131,1 Mio. Euro, das Anlagevermögen stieg von 112,99 Mio. Euro um 1,64 % auf 114,84 Mio. Euro. Die liquiden Mittel sind aus gerade genannten Gründen und u. a. aufgrund von Ausgaben für Neubauten in Mosbach und Heilbronn sowie für die Sanierung und Aufstockung des Wohnheims Im Neuenheimer Feld von 13,40 Mio. Euro um 4,11 Mio. Euro auf 9,29 Mio. Euro gesunken (-30,67 %). Das Studierendenwerk Heidelberg konnte seinen Zahlungsverpflichtungen jederzeit fristgerecht nachkommen. Das Eigenkapital, einschließlich des Sonderpostens aus Investitionszuschüssen, erhöhte sich von 97,7 Mio. Euro um 1,7 % auf 99,4 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sanken aufgrund planmäßiger Tilgungen von Darlehen gegenüber 2019 von 19,27 Mio. Euro auf 14,87 Mio. Euro (-22,85 %). Die sonstigen Verbindlichkeiten sind um 2,4 Mio. Euro auf 8,2 Mio. Euro gestiegen (+41,65 %). Die Eigenkapitalquote inklusive Sonderposten aus Investitionszuschüssen stieg von 75,72 % auf 75,84 % und befindet sich weiterhin auf sehr hohem Niveau.

2020 hat sich die Ertragslage stark geändert. Umsatzerlöse sanken von 31,03 Mio. Euro um 33,1 % auf 20,75 Mio. Euro. Die Einnahmen aus Studierendenwerksbeiträgen (ohne Semesterticket) stiegen von 4,4 Mio. Euro auf 4,7 Mio. Euro (+7,0 %) im Wesentlichen aufgrund einer Beitragserhöhung zum Wintersemester 2019/2020. Die Zuschüsse/Finanzhilfe ohne verrechnete Investitionszuschüsse stiegen von 9,23 Mio. Euro auf 12,28 Mio. Euro (+33,1 %). Ausschlaggebend hierfür sind vor allem die schon beschriebenen Sondereffekte: Tilgungszuschüsse, November-/Dezemberhilfe sowie die ab 2020 höhere Finanzhilfe des Landes (+4,78 Mio. Euro). Der Gesamtbetrag der Erträge (GuV) sank von 45,95 Mio. Euro um 6,89 Mio. Euro auf 39,06 Mio. Euro inklusive Zinserträgen(-15,00 %). Die Materialaufwendungen sind von 16,37 Mio. Euro um 4,88 auf 11,49 Mio. Euro (-29,80 %) gesunken.

Die Personalaufwendungen (inkl. Fremdpersonal) sanken auch durch erhaltenes Kurzarbeitergeld von 20,92 Mio. Euro in 2019 um 2,50 Mio. Euro auf 18,42 Mio. Euro (-11,94 %). Hier ist zu erwähnen, dass das Studierendenwerk die Löhne und Gehälter seiner KurzarbeiterInnen auf rund 100 % des jeweiligen Nettogehalts aufstockte. Die Summe der Aufstockungsbeträge im Berichtsjahr belief sich auf 662 TEUR. Die Beantragung des Kurzarbeitergeldes verdeutlicht ebenso wie die Beantragung von November- und Dezemberhilfen, dass Studierendenwerk alle Mittel ausgeschöpft hat, um Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes/Landes in Anspruch zu nehmen und eigene Mittel zu schonen.

Für den Vollzug der staatlichen BAföG-Auftragsverwaltung in seinem Amt für Ausbildungsförderung erhält das Studierendenwerk Heidelberg aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit dem Land nun einen pauschalen Aufwendungsersatz in Höhe von 225 Euro (i. Vj. 225 Euro) pro BAföG-Antrag. Zur Abdeckung des Mehraufwands, der bei der Bearbeitung von Auslandsanträgen für Spanien entsteht, wird ein Zuschlag von 50 Euro gewährt. Die Zahl der 2020 gestellten Anträge auf Inlandsförderung betrug 6.464 (i. Vj. 6.594, -1,97 %), der sich hieraus errechnende Aufwendungsersatz beträgt 1,45 Mio. Euro (-2,03 %) (i. Vj. 1,48 Mio. Euro). Die Zahl der Auslandsförderungsanträge betrug 1.508 (i. Vj. 2.198, -31,39%), hieraus ergab sich ein Aufwendungsersatz von 0,40 Mio. Euro (i. Vj. 0,60 Mio. Euro). Insbesondere die Auslandsförderung wurde erwartungsgemäß von der Pandemiesituation massiv beeinflusst, es ist ein Rückgang dieser Anträge um 31,4 % zu verzeichnen. Insgesamt erhielt das Studierendenwerk Heidelberg so einen Aufwendungsersatz von 1,89 Mio. Euro (-10,85 %) (i. Vj. 2,12 Mio. Euro). Der Bereich Ausbildungsförderung schließt mit einem negativen Ergebnis in Höhe von 203.336,96 Euro (i. Vj. -97.527,53 Euro, dies entspricht -107,14 %) ab.

Wie unter Ziffer 3, Verpflegungsbetriebe, bereits berichtet, konnte aufgrund der Pandemie beim Kostendeckungsgrad die Landesvorgabe (70 %) mit den erreichten 34,55 % in 2020 nicht eingehalten werden. Die Unterdeckung erhöhte sich in diesem Bereich von 7,6 Mio. Euro um 1,3 Mio. Euro auf 8,7 Mio. Euro (-14,47 %). Auch ohne die aktuelle Situation sind die Möglichkeiten, die Unterdeckung ohne Preisanpassungen zu verbessern, inzwischen nicht mehr existent. Der gesetzlichen Aufgabe der Studierendenwerke entsprechend gilt es, den sozialen Charakter der Verpflegungseinrichtungen zu erhalten. Da sich dieser insbesondere in einer sozialen Preispolitik manifestiert, ist eine Beibehaltung der gegenwärtigen Preispolitik nicht möglich, wenn die gesetzte Landesvorgabe erreicht werden soll. Als eines der wichtigsten Instrumente der indirekten sozialen Förderung wird die studentische Verpflegung auch künftig von Subventionen abhängig sein, die aus Sicht der Baden-Württembergischen Studierendenwerke deutlich höher ausfallen sollten, als es gegenwärtig der Fall ist.

Nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) nicht mehr erlaubt sind Aufwandsrückstellungen nach der II. Berechnungsverordnung sowie Sonderzuführungen zu den Instandhaltungsrückstellungen zu Gunsten der sanierungsbedürftigen Wohnheime. Gleichzeitig müssen alle Ausgaben für Sanierung und Instandhaltung eigener Studierendenwohnheime erfolgswirksam verbucht werden. Sie wirken sich im Berichtsjahr also direkt als Aufwand aus und beeinflussen damit direkt das Jahresergebnis. Das Jahresergebnis wird also wesentlich von der Investitionstätigkeit für Sanierung und Instandhaltung eigener Gebäude beeinflusst werden.

Zusammenfassend kann weiterhin festgestellt werden, dass Gesamtertragslage, Finanzlage und auch das Jahresergebnis unter Berücksichtigung der erfolgswirksamen Ausgaben für Sanierungen zwar zeigen, dass das Studierendenwerk Heidelberg trotz der Pandemie von seiner wirtschaftlichen Potenz und Effizienz her in der Lage bleibt, aktuelle und künftige Herausforderungen zu meistern. Allerdings müssen Faktoren wie die Personalkostensteigerungen und unvorhersehbare Ereignisse berücksichtigt und aufgefangen werden. Der Fünf-Jahres-Investitionsplan für die Jahre von 2021 bis 2025 mit einem Investitionsbedarf von 45,5 Mio. Euro (davon 2,4 Mio. Euro Zuschusserwartung) zeigt aber auch, dass der wirtschaftliche Erfolg und die daraus geschöpfte Liquidität dringend benötigt werden, um neue Wohnheimplätze zu schaffen bzw. den Bestand an Wohnheimplätzen aus eigener Kraft zu erhalten und zu sanieren.

C. Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden maßgeblich beeinflusst durch

  • den hohen Sanierungsbedarf von älteren Studierendenwohnheimen, wobei das Land für Sanierungsprojekte keine Mittel zur Verfügung stellen kann,
  • die Finanzhilfe des Landes Baden-Württemberg,
  • die künftige Entwicklung der Studierendenzahlen,
  • die auf Dauer ungewisse Entwicklung der Antragszahlen beim BAföG und
  • langfristige Auswirkung des Tarifvertrages (TV-L) insbesondere hinsichtlich des sich verschärfenden Wettbewerbs bei der Personalgewinnung,
  • unvorhersehbare Ereignisse wie die aktuelle Pandemie, die das Studierendenwerk zu Betriebsschließungen zwingt und deren Auswirkungen noch nicht abschätzbar sind,
  • potentieller Umwälzungscharakter und diverse Unwägbarkeiten, verbunden mit der zunehmenden Digitalisierung des Studiums (Online- oder Hybridsemester) und Entwicklungen auf europäischer Ebene: bspw. negative Auswirkungen auf den Bereich „Studentisches Wohnen“ oder sinkende Nachfragen in der Verpflegung, bspw. aufgrund der starken Verkürzung von Auslandsaufenthalten internationaler Studierender,
  • generelle Entwicklung des Bereichs „Studentisches Wohnen“,
  • Zuständigkeiten und Finanzierungsfragen werden maßgeblich vom Gesetzgeber bestimmt (Fragen von Fusionierungen (bspw. im Bereich BAföG); Einfluss auf Mittel, Zuschüsse)
  • Aufstockung der Gehälter von Kurzarbeit betroffener Mitarbeitender auf rund 100% ihres Nettogehalts.

Die veränderte Betrachtung im Einzelnen:

Segment Facility Management

Richtungsweisend wird hier künftig die Frage sein, welche spezifischen Anforderungen studentisches Wohnen erfüllen muss und wie die Wünsche nationaler sowie internationaler Mieter/Innen in Zukunft aussehen werden. Es ist vermutlich weiterhin davon auszugehen, dass es zu wenige Angebote an bezahlbarem Wohnraum in Heidelberg geben wird. Ein Wohnraumleerstand ist in regulären Jahren unwahrscheinlich, da auch im Jahr 2020 gerade in Heidelberg die Wohnheimplätze im Wintersemester voll belegt waren. Aufgrund von Entwicklungen auf europäischer Ebene, die internationale Kooperationen zwischen Hochschulen/Universitäten betreffen und den Fokus zukünftig stärker wie bislang auf Kurzzeitaufenthalte legen, stellt sich für Studierendenwerke die Frage, wie dem voraussichtlichen Trend zu Kurzzeitunterbringungen Rechnung getragen werden kann, da Unterbringungen bislang strukturell auf längere Aufenthalte (Semester-weise) ausgerichtet sind.

Die operative Betreuung und Projektierung geplanter Neubauten und Sanierungen wird 2021 einer der Schwerpunkte sein. Bspw. wird der Neubau in Künzelsau mit ca. 100 Bettplätzen dafür sorgen, dass weitere bezahlbare Wohnheimplätze für die Studierenden geschaffen werden. Weitere Bauplätze zur Bebauung mit Wohnheimen für Studierende werden verhandelt.

Die Internetversorgung in verschiedenen Wohnheimen des Studierendenwerks führte immer wieder zu Problemen, die gerade in digitalen oder Hybrid-Semestern für Studierende von enormer Bedeutung sind. In 2021 wird voraussichtlich die W-LAN-Anbindung in der Heidelberger Altstadt realisiert.

Vor 2018 abgeschlossene Verträge mit Architekten, Fachplanern und Generalunternehmen, die sich nachträglich als nicht leistungsfähig erwiesen, beschäftigen das Studierendenwerk nach wie vor und ziehen wirtschaftliche Schäden mit sich, die sich bspw. durch sich verlängernde Zeiten nicht nutzbarerer Wohneinheiten und damit verbundene Einnahmenausfälle ergaben.

Segment Finanzhilfe

Gemäß Studierendenwerksgesetz wird die Finanzhilfe in Baden-Württemberg für fünf Jahre festgeschrieben. Die letzte Festschreibung endet im Berichtsjahr 2019, somit wurde für die Jahre 2020 bis 2024 sowohl die Höhe der Finanzhilfe als auch die Verteilung innerhalb des Landes neu verhandelt. Aufgrund des Denkschriftbeitrages des Landesrechnungshofes Baden-Württemberg nach Prüfung der Studierendenwerke beschäftigt sich auch weiterhin eine Kommission mit der Höhe der Finanzhilfe. Mittlerweile steht fest, dass das Studierendenwerk Heidelberg für die Jahre 2020 bis 2024 eine um 0,48 Mio. Euro höhere Finanzhilfe jährlich erhält (+14,53 %).

Segment Studierendenzahlen

Am Hochschulstandort Heidelberg ist in den nächsten Jahren nicht mit stark sinkenden Studierendenzahlen zu rechnen, entsprechend gehen hiervon keine nennenswerten wirtschaftlichen Risiken mit Blick auf die künftige mittelfristige Entwicklung des Studierendenwerk Heidelbergs aus. Die Zahl der Studierenden blieb im Berichtsjahr stabil hoch. Je nach Hochschulregion und Lage des Campus könnte die Entwicklung der Studierendenzahlen unter Umständen und langfristig betrachtet zu teilbestandsgefährdenden Risiken führen. Da bekanntlich die Entwicklung der Studierendenwerke direkt und unmittelbar an die Entwicklung der Studierendenzahlen gekoppelt ist, muss weitsichtig entsprechende Vorsorge betrieben werden. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Landesrechnungshof, mögliche Fusionen der Studierendenwerke zu prüfen.

Segment Ausbildungsförderung

Ein weiterer Faktor, der das Jahresergebnis des Studierendenwerks negativ beeinflusst, sind die rückläufigen Antragszahlen im Amt für Ausbildungsförderung. Die Kostenerstattung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg für die vertraglich mit den Studierendenwerken vereinbarte Bearbeitung von BAföG-Anträgen hängt von der Zahl der eingegangenen Anträge ab. In Pandemiejahr 2020 wurden 820 Anträge weniger gestellt als im Vorjahreszeitraum, 690 alleine im Bereich der Spanien-Förderung. Diese Entwicklung konnte natürlich nicht durch Maßnahmen, wie bspw. Personaleinsparungen, aufgefangen werden, auch wenn das Studierendenwerk sämtliche verfügbaren Maßnahmen realisiert. Da es sich bei der Bearbeitung der BAföG-Anträge um eine hoheitliche Aufgabe handelt, arbeitet die Geschäftsführerin des Studierendenwerk Heidelbergs darauf hin, eine vollständige Erstattung der aufkommenden Kosten zu erhalten.

Segment Personal

Die starken Personalkostensteigerungen der Vorjahre konnten in 2020 auch durch Personalanpassungen in vielen Bereichen abgebremst werden (Lohnkosten bereinigt um das erhaltene Kurarbeitergeld). Problematisch ist nach wie vor die Besetzung von offenen Stellen. Nicht nur im Bereich IT ist der Fachkräftemangel in aller Deutlichkeit zu spüren, so dass offene Stellen nur zögerlich oder gar nicht besetzt werden können. Insbesondere die qualifizierte Besetzung von offenen Stellen gestaltet sich als Problem, da der geltende Tarifvertrag enge Vorgaben setzt. Das wirkt sich wiederum in der Folge auch maßgeblich auf die Dienstleistungsqualität des Studierendenwerks aus.

Mit Blick auf Personalentwicklungen muss das Studierendenwerk Qualifizierungen und Kompetenzen entwickeln, aber auch einkaufen, da das Thema „Personalentwicklungen“ im vergangenen Jahrzehnt vernachlässigt wurde.

Finanzielle Risiken / Wirtschaftliche Situation

Die wirtschaftliche Situation des Studierendenwerks ist stark beeinflusst durch die Corona-Pandemie. Die angeordnete Schließung der gastronomischen Einrichtungen und die fehlende Präsenz der Studierenden auf den Campus, die geringere Auslastung in den Wohnheimen, die sich durch nicht angereiste Studierende und mangelnder Präsenzvorlesungen ergibt, haben einen massiven Umsatzrückgang generiert. Mit der Einrichtung einer Stabsstelle für Digitalisierung und Unternehmensprozesse hat das Studierendenwerk begonnen, hausinterne Arbeitsprozesse einer systematischen Überprüfung zu unterziehen. Mit dem Aufbau von Kompetenzen und adäquateren Personalplanungen verspricht sich das Studierendenwerk weitere Verbesserungen seiner Wirtschaftlichkeit.

Im Bereich der Hochschulgastronomie sind durch die umfangreichen Sanierungen der Mensen in Heidelberg Umsatzeinbußen zu erwarten, der Mensenbetrieb wird in dieser Zeit eingeschränkt sein. Die Sanierungen beginnen mit dem Zeughaus (geplante Fertigstellung: 2025/26) und dürften sich in Summe zeitlich bis über das Jahr 2035 hinausgehen. Temporäre Übergangseinrichtungen, sogenannte Interimslösungen, werden installiert, um die Versorgung der Studierenden sicherzustellen und die Einnahmeausfälle zu begrenzen. Jedoch stellen Errichtung und Betrieb der Ersatzeinrichtungen einen zusätzlichen Kostenfaktor dar und es ist zu befürchten, dass sich aufgrund des vorherrschenden Wettbewerbs in der Heidelberger Altstadt ein Kundenschwund einstellen dürfte.

Die Wirtschaftlichkeit im Bereich der Studienfinanzierung ist, wie schon erwähnt, stark von den Antragszahlen abhängig, da das Studierendenwerk vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg eine Kostenpauschale pro Antrag erhält. Bei dauerhaft sinkenden Antragszahlen könnte auf der Kostenseite beispielsweise mit Personalreduktionen entgegengesteuert werden – wobei hierbei berücksichtigt werden muss, dass die Bearbeitungs- und Servicequalität nicht leiden darf. Unterstützend sind zusätzliche auf Studierende ausgerichtete Informationsmaßnahmen zur Studienfinanzierung seitens der eigenen Marketingabteilung sowie politisch Verantwortlichen vorgesehen.

Die Wohnheime trugen in der Vergangenheit stets einen positiven Beitrag zum Wirtschaftsergebnis bei. Der Sanierungsbedarf erfordert in den nächsten Jahren jedoch Investitionen in erheblicher Millionenhöhe, die vollständig vom Studierendenwerk zu tragen sind.

Mit einem signifikanten Rückgang der Studierendenzahlen ist nach aktuellen Berechnungen in den kommenden 10 Jahren nicht zu rechnen. Nur wenn diese Zahl stark sinken sollte, könnte es zu Nachfrage- und Auslastungsproblemen kommen, von denen insbesondere die eigenen Wohnheime und Verpflegungsbetriebe betroffen wären. Das wirkte sich wiederum in erheblichem Maße direkt auf die Ertragslage des Studierendenwerks Heidelberg aus. Sollten Studierende zukünftig verstärkt von zu Hause aus studieren, reduzierte dies die Nachfrage an Wohnraum. Auch eine Verschiebung der Dauer von Auslandsaufenthalten von internationalen Studierenden hin zu Kurzzeitaufenthalten würde die Nachfrage reduzieren. Beide der genannten Faktoren beeinflussen im Weiteren auch den Umsatz der Hochschulgastronomie, da dieser Personenkreis entsprechend seltener in unsere Verpflegungseinrichtungen ginge.

Das implementierte Risikomanagement wurde 2020 kontinuierlich angewendet und ermöglicht es, schnell und adäquat auf Risiken zu reagieren. Bestandsgefährdende Risiken wurden im Rahmen des Risikomanagementsystems kurz- und mittelfristig nicht sichtbar. Für langfristige, eventuell bestandsgefährdende Risiken wurde entsprechende Vorsorge getroffen, z. B. durch befristete Vertragsgestaltungen und vorhandene Rückgabeoptionen bei Immobilen für studentischen Wohnraum nach Ablauf der Belegungsbindung von öffentlich gefördertem Wohnraum.

D. Voraussichtliche Entwicklung

Auch das Jahr 2021 wird wesentlich von der Pandemie beeinflusst. Mensen bleiben vorerst geschlossen, es ist im ersten Halbjahr nur ein To-Go-Angebot möglich und für das zweite Halbjahr sind Entwicklungen schwer vorhersagbar. Entscheidungen zur Ausgestaltung des gastronomischen Angebots sind primär von jeweils gegebenen Verordnungen und den damit verbundenen Möglichkeiten abhängig. Das Studierendenwerk rechnet für 2021 mit nur 30-50 % der üblichen Mensenumsätze, die Nachfrage in den Wohnheimen bleibt geringer als üblich, so dass im Sommersemester mit einem geringen Leerstand zu rechnen ist. Es ist davon auszugehen, dass ab Oktober 2021 die Wohnheime wieder voll belegt sein werden. Investitionen in Sanierungen und Instandhaltungen sind nötig, der Erwerb des Grundstücks Holbeinring durch das Land und die übertragene Nutzung der Liegenschaft an das Studierendenwerk erfordert eine sukzessive Sanierung der einzelnen auf der Liegenschaft befindlichen Gebäude. Die geplanten Wohnheimbauten in Künzelsau und Schwetzingen werden finanziell zu Buche schlagen und auch der Internetausbau wird sich bemerkbar machen.

Ein geplantes Novum ist die Inbetriebnahme einer Nudelmanufaktur. Mit Blick auf das Thema „Nachhaltigkeit“ ist absehbar, dass Studierendenwerke seitens des Landes strengere Vorgaben erhalten werden. Das Studierendenwerk Heidelberg hat bereits ein umfangreiches Abteilungs-übergreifendes Strategiepapier verabschiedet, das das Studierendenwerk in vielseitiger Weise beeinflussen wird.

Der Umfang der pandemiebedingen Umsatzausfälle ist noch nicht zu beziffern, jedoch rechnet das Studierendenwerk erst wieder zum Wintersemester 2021/2022 mit Präsenzvorlesungen an den Hochschulen und der Universität und damit mit vermehrt Studierenden an den Campus. Wie sich dies konkret auf die Bereiche Wohnen und Hochschulgastronomie auswirken wird, bleibt abzuwarten. Die weiteren Services und Dienstleistungen (bspw. die Psychosoziale Beratung, die Sozial- und Rechtsberatung etc.) des Studierendenwerks werden Pandemie-unabhängig auch weiterhin stark genutzt, sowohl im vergangen als auch im laufenden Jahr. Es ist davon auszugehen, dass dies so bleibt.

Personal- und Betriebskosten fallen in den Schließzeiten selbstverständlich weiterhin an. Weitere finanzielle Verpflichtungen liegen in möglicherweise anfallenden Investitionen im Bereich Studentisches Wohnen, wie z.B. verbunden mit der Miete eines Grundstücks in der Heidelberger Konversionsfläche Patrick-Henry-Village.

Die finanzielle Lage des Jahres 2021 ist aus den genannten Gründen pessimistisch zu betrachten, auch wenn voraussichtlich bis Ende des Jahres noch Kurzarbeitergeld gewährt werden wird. Zusammenfassend lässt sich behaupten, dass das Krisenjahr unter den gegebenen Bedingungen sehr gut bewältigt wurde und die monetären Auswirkungen der Krise auf das Studierendenwerk im Jahr 2021 noch nicht recht vorhergesagt werden können.

Aufgrund einer sehr konservativen Planung und aufgrund der Pandemielage wurde für 2021 mit einem negativen Jahresüberschuss in Höhe von 1.971 TEUR gerechnet.

E. Sonstige Angaben

Public Corporate Governance Kodex des Landes Baden-Württemberg (PCGK)

Durch den Beschluss des Verwaltungsrates vom 17. Juli 2014 ist der PCGK beim Studierendenwerk Heidelberg ab diesem Zeitpunkt anzuwenden. Die Geschäftsführung hat am 12. Mai 2021 gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates den Corporate Governance Bericht und die Entsprechenserklärung zur Anwendung des PCGK in der vom Ministerrat beschlossenen Fassung vom 8. Januar 2013 abgegeben. Im Rahmen der Verwaltungsratssitzung anlässlich der Feststellung des ahresabschlusses 2020 wird hierüber berichtet und der Corporate Governance Bericht der Billigung vorgelegt. Es wird auf die Veröffentlichung im Internet unter http://www.stw.uni-heidelberg.de/sites/default/files/download/pdf/corporate-governance-bericht-de.pdf verwiesen.

Heidelberg, den 07. Juni 2021

Studierendenwerk Heidelberg
Anstalt des öffentlichen Rechts

Die Geschäftsführerin


Jahresabschluss

Bilanz zum 31. Dezember 2020

A k t i v a

2020

2019

EUR

EUR

EUR

EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. Entgeltlich erworbene Software

19.202,00

57.068,00

2. Erbbaurechte

32.264,00

51.466,00

32.908,00

89.976,00

II. Sachanlagen

1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

109.815.185,21

107.589.976,21

2. Betriebs- und Geschäftsausstattung

4.096.978,08

4.637.125,08

3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

788.719,04

114.700.882,33

603.655,06

112.830.756,35

III. Finanzanlagen

1. Anteile an verbundenen Unternehmen

25.000,00

25.000,00

2. Wertpapiere des Anlagevermögens

0,00

0,00

3. Sonstige Ausleihungen

60.753,67

85.753,67

41.583,49

66.583,49

114.838.102,00

112.987.315,84

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

1. Hilfs- und Betriebsstoffe

44.573,16

35.259,99

2. Waren

88.529,28

133.102,44

167.156,75

202.416,74

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

182.191,44

267.525,90

Forderungen an verbundene Unternehmen

503.194,16

0,00

Sonstige Vermögensgegenstände

6.052.309,10

6.737.694,70

2.103.212,66

2.370.738,56

III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

9.289.947,48

13.395.997,94

16.160.744,62

15.969.153,24

C. Rechnungsabgrenzungsposten

60.077,20

69.082,79

Bilanzsumme

131.058.923,82

129.025.551,87

Bilanz zum 31. Dezember 2020

P a s s i v a

2020

2019

EUR

EUR

EUR

EUR

A. Eigenkapital

1. Allgemeine Rücklage

8.194.497,14

7.934.328,14

2. Zweckgebundene Rücklage

46.530.182,26

46.537.866,26

3. Zweckgebundene Instandhaltungsrücklage eigene Gebäude

31.805.823,86

30.062.451,12

4. Bilanzgewinn/Bilanzverlust (minus)

268.009,00

86.798.512,26

260.169,00

84.794.814,52

B. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen

12.591.296,92

12.906.963,92

C. Rückstellungen

1. Rückstellungen für Pensionen

19.216,00

20.429,00

2. Rückstellungen für Wohnheiminstandhaltung

263.252,29

345.510,59

3. Steuerrückstellungen

0,00

0,00

4. Sonstige Rückstellungen

1.231.776,85

1.514.245,14

1.575.471,77

1.941.411,36

D. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

14.867.931,11

19.272.838,18

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

4.224.500,00

1.540.444,43

3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

0,00

13.188,20

4. Sonstige Verbindlichkeiten

8.211.633,97

27.304.065,08

5.797.173,43

26.623.644,24

E. Rechnungsabgrenzungsposten

2.850.804,42

2.758.717,83

Bilanzsumme

131.058.923,82

129.025.551,87

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

2020

2019

EUR

EUR

EUR

EUR

1. Umsatzerlöse

20.752.422,96

31.028.734,85

2. Zuschüsse / Finanzhilfe

a) Finanzhilfe

3.770.584,68

3.292.134,03

b) Aufwendungsersatz

1.885.876,28

2.119.045,04

c) Zuschüsse

6.623.950,43

12.280.411,39

3.817.563,08

9.228.742,15

3. Beitragseinnahmen

4.997.953,11

4.685.579,93

4. Sonstige betriebliche Erträge

715.206,71

703.379,75

5. Materialaufwand

a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezog. Waren

-1.445.926,74

-5.441.885,95

b) Aufwendungen für bezog. Leistungen

-10.045.045,64

-11.490.972,38

-10.927.545,28

-16.369.431,23

6. Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter

-13.553.833,25

-16.259.652,53

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung

-4.835.984,55

-18.389.817,80

-4.583.643,46

-20.843.295,99

7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

-4.142.549,17

-4.036.203,14

8. Auflösung von Investitionszuschüssen

315.667,00

-3.826.882,17

307.827,00

-3.728.376,14

9. Sonstige betriebliche Aufwendungen

-2.688.947,23

-3.321.889,92

10. Erträge aus anderen Wertpapieren

0,00

0,00

11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

278,12

679,41

12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

-194,00

0,00

13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

-112.329,16

-132.761,25

14. Ergebnis nach Steuern

2.237.129,55

1.251.361,56

15. Sonstige Steuern

-233.431,81

-253.441,96

16. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (minus)

2.003.697,74

997.919,60

17. Entnahme aus zweckgeb. Rücklagen

138.559,54

1.453.330,87

18. Einstellung in zweckgeb. Rücklagen

-1.874.248,28

-2.191.081,47

19. Bilanzgewinn / Bilanzverlust (minus)

268.009,00

260.169,00

Entwicklung Bilanzsumme und Anlagevermögen (in Mio. Euro)
Verhältnis der Ertragsarten
Entwicklung der Erträge 1990 - 2020 (in Mio. Euro)
Aufwendungen nach Bereichen
Entwicklung der Erträge und Aufwendungen (in Mio. Euro ohne Umlagen)
Verhältnis der Aufwandsarten
Arbeitswelt und Personalentwicklung

Die Corona-Pandemie hatte auf die Arbeit der Personalabteilung verständlicherweise größte Auswirkungen. Neben konstanten Herausforderungen wie dem Fachkräftemangel, der insbesondere im öffentlichen Dienst bereits seit etlichen Jahren zu spüren ist, mussten die Kolleginnen und Kollegen ungeahnte administrative Aufgaben bewältigen, mit denen in diesem Umfang nicht zu rechnen gewesen war. Es galt also in 2020 mehr denn je, diese Herausforderungen zielgerichtet, konstruktiv und lösungsorientiert zu meistern.


Umdenken – neue Strukturen schaffen

Corona machte es notwendig, bewährte Arbeitskonzepte völlig neu zu denken. Auch mit Hinblick auf den Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde im pandemischen Berichtsjahr schnellstmöglich reagiert: So wurde zeitnah mobiles Arbeiten eingerichtet, um das Tagesgeschäft möglichst kontaktfrei fortsetzen zu können. Insbesondere Beschäftigte aus Risikogruppen, wie chronisch Kranke oder Personen über 60, wurden mit besonderer Rücksicht auf ihre Gesundheit behandelt. Auch Eltern, die zugleich ihrer erzieherischen Verantwortung nachkommen mussten, kam das mobile Arbeiten zugute. Flexible Arbeitszeitmodelle waren eine weitere tragfähige Maßnahme, um personelle Überschneidungen in den Büros zu vermeiden.

Ein großer Dank gilt an dieser Stelle auch der Belegschaft, die sich stets vorbildlich an die Hygienevorschriften hielt und zugleich den Arbeitseifer jederzeit aufrechterhielt.

Arbeitsplätze sichern – auch und gerade in Zeiten von Corona

Nach dem ersten Quartal hat das Studierendenwerk Heidelberg im April umgehend Kurzarbeit angemeldet, obgleich noch nicht klar war, ob Studierendenwerke bezugsberechtigt sind. Diese Maßnahme betraf insbesondere und vorwiegend die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschulgastronomie und kleinere Teile der Verwaltung. Um finanzielle Notlagen von vornherein auszuschließen, fiel die Entscheidung der Geschäftsführerin, diese Gehälter von Beginn an auf 100 Prozent des Nettogehalts aufzustocken. Vor diesem Hintergrund ist es umso erfreulicher, dass das Studierendenwerk von der Belegschaft ein deutliches Signal der Solidarität erhielt: 96 Prozent der zur Kurzarbeit berechtigten Beschäftigten unterzeichneten die Zusatzvereinbarung zum Kurzarbeitergeld.

Das bewilligte Kurzarbeitergeld trug seither in erheblichem Maße dazu bei, dass die Arbeitsplätze in der Hochschulgastronomie gesichert werden konnten. Die Aufstockung des Nettogehaltes auf 100 Prozent war ein freiwilliges Zeichen des Studierendenwerks.

Für das Betriebsklima

Die Pandemie brachte – und bringt – maßgebliche Einschnitte ins private wie berufliche Leben mit sich. Um den Beschäftigten den Arbeitsalltag unkomplizierter und zugleich angenehmer zu gestalten, wurden zu Beginn der Pandemie zwei Monate lang kostenfrei warme Mahlzeiten für die Belegschaft angeboten. Eine Apfelaktion, bei der frische Früchte aus der Region in den Bürogebäuden zum Zugreifen einluden, wurde bis 2021 fortgeführt.

Die mentale Belastung, die mit Corona einherging, machte vor dem Berufsleben selbstverständlich nicht Halt. Um hier einen emotionalen Rettungsanker zu installieren, hatten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, fünf kostenlose Beratungsstunden bei der Berufsgenossenschaft in Anspruch zu nehmen. Auch vor Corona und darüber hinaus sind als Resultat der 2019 umgesetzten MitarbeiterInnenbefragung drei Arbeitsgruppen entstanden, die sich in ihren regelmäßigen Treffen mit den Herzensthemen der Belegschaft beschäftigen, wie etwa Fehlerkultur oder Betriebsklima. Die im vorausgegangenen Jahr entwickelten Ideen wurden konzeptuell weiterentwickelt und teilweise bereits realisiert.

Ausblick 2021

Neben der Fachkräftegewinnung ist die Qualifizierung und Entwicklung der Führungskräfte im Unternehmen eine zentrale Aufgabe der Personalabteilung in 2021. Soziale sowie ökonomische Effizienz sind die Merkmale guten Führungsverhaltens. Die Führungskräfte sind folglich für die Produktivität ihrer Mitarbeitenden einerseits und deren Zufriedenheit andererseits verantwortlich. Hierfür bedarf es einer Reihe von Fähigkeiten und Kompetenzen, die den Führungskräften des Studierendenwerks ab 2021 vermittelt werden. Darüber hinaus wurde in der Personalabteilung ein systematischer Changeprozess angestoßen, der die teilweise seit etwas über zehn Jahren unangetasteten Strukturen und Arbeitsweise der Abteilung neugestalten und in ein zeitgemäßes Format führen wird.

Zusammensetzung der Belegschaft nach Leistungs-/Aufgabenbereichen
Beschäftigungsstruktur im Studierendenwerk Heidelberg
Hochschulgastronomie

Wenngleich Essen bekanntlich Leib und Seele zusammenhält, war 2020 für die Gastronomie im Allgemeinen kein einfaches Jahr. Die Branche war neben dem allgemeinen Tourismusgewerbe sicherlich am schwersten betroffen. Als Hochschulgrundversorger macht auch die Hochschulgastronomie des Studierendenwerks Heidelberg in dieser Hinsicht keine Ausnahme, jedoch griffen in unserem Fall andere Mechanismen. Dank des außerordentlichen Einsatzes der Abteilung konnte auch in weiten Teilen des pandemischen Jahres die Verpflegung der Studentinnen und Studenten aufrecht gehalten werden. Der coronabedingte Umbruch wurde in vielerlei Hinsicht auch genutzt, um die Abteilung verschiedentlich fit für die Zukunft zu machen.


Corona als Zäsur

Nach dem ersten Quartal waren die Mensen und Cafés im April durch gesetzliche Verordnung dazu angehalten, zu schließen. Kurzarbeit für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter war die Folge, war das Geschäft doch just zum Semesterbeginn eingebrochen – unter normalen Umständen eine besonders umsatzstarke Phase. 2020 war insbesondere von der kundennahen Hochschulgastronomie außerordentlich viel Flexibilität gefragt: Öffnung und Schließung der Einrichtungen erfolgten oftmals in raschem Wechsel und angepasst an die Vorgabe von Stadt und Land. Tatsache aber ist: Wann immer es die geltenden Regelungen zuließen, wurden Mensen geöffnet, um der Verantwortung als Grundversorger gerecht zu werden. Wo möglich, erbrachte die Hochschulgastronomie Leistung und hielt in Summe drei große Mensen offen, nämlich die Zentralmensa, zeughaus und die Mensa in Heilbronn. Wo es möglich war und sich eine Nachfrage abzeichnete, wurden auch teilweise für kürzere Zeitfenster kleinere Einrichtungen geöffnet.

Gerade zu Beginn der Pandemie, als noch viel Unsicherheit herrschte, zeigte sich abteilungsübergreifend ein großes Maß an Zusammenhalt und Solidarität unter den Mitarbeitenden. Als besonderes Zeichen für den Teamgeist innerhalb der Hochschulgastronomie kann man die Masken betrachten, die MitarbeiterInnen genäht hatten: Geschirrtücher dienten ihnen als Material für den kreativen Gesundheitsschutz, den sie mit viel handwerklichem Geschick zauberten.

Mensa to go – Grundversorgung in der Pandemie

Als sich im Mai eine Chance auf partielle Öffnung auftat, entwickelte das Studierendenwerk Heidelberg ein Konzept für „Mensa to go“ und zählte damit zu den Ersten im bundesweiten Vergleich. Ein Aufenthalt innerhalb der Mensagebäude war aus Gründen des Gesundheitsschutzes natürlich nicht möglich, weshalb sämtliche Speisen zum Mitnehmen angeboten wurden. Zusätzlich musste gemeinsam mit der Universität ein technisches System implementiert werden, das dafür sorgte, dass man die Kontaktdaten der Gäste nachvollziehen konnte. So sollten bei gleichzeitiger Wahrung des Datenschutzes etwaige Infektionsketten zum Schutz der Gäste zu rekonstruieren sein.

Mit der Zeit gehen: Wir entwickeln unsere Gastronomie weiter

Wer rastet, der rostet, sagt der Volksmund, und in der Gastronomie hat dieser Spruch einen besonders hohen Wahrheitsgehalt. Kaum ein Lebensbereich ist so stark und so schnell Veränderungen unterworfen wie die Ernährung. Ethischer Konsum und Gesundheit sind die Trends, die sich in den letzten Jahren abzeichneten. Folgerichtig hat die Abteilung Hochschulgastronomie im Berichtsjahr verschiedenste kulinarische Konzepte überarbeitet, etwa im Café Keplers in den Räumlichkeiten der Pädagogischen Hochschule. Im Vorjahr hatte eine Befragung der Gäste stattgefunden, um das Angebot stärker an deren Wünschen auszurichten. Deren Ergebnisse wurden zu einem Konzept ausgeformt, das eine ganz neue Form der Kulinarik impliziert und der Hochschulleitung bereits vorgestellt wurde. Ein Probeessen konnte das Rektorat überzeugen, sodass das Keplers seine Gäste nach der Wiedereröffnung überraschen wird.

Zur Weiterentwicklung gehört auch, Kenntnisse und Kompetenzen aktuell zu halten. Vor diesem Hintergrund beteiligten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschulgastronomie an einem Spektrum von betriebsrelevanten Schulungen. Arbeitssicherheit und Brandschutz gehörten ebenso zu den Inhalten wie die hygienebezogenen HACCP-Schulungen. Im Corona-Jahr war zudem eine Schulung zu Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 von besonderer Bedeutung.

Kooperativ durch die Krise

Wann, wenn nicht in Krisenzeiten, ist es von besonderer Relevanz, sich gegenseitig zu helfen? Innerhalb des Studierendenwerks waren die Kolleginnen und Kollegen der Hochschulgastronomie auch außerhalb des gewohnten Terrains im Einsatz und unterstützten etwa in der Stabsstelle IT oder in den Kindertagesstätten sowie im Facility Management.

Unsere Mensen dienten zudem im Corona-Semester als Prüfungsort für den Fachbereich Chemie sowie als Aufenthaltsort für die Studierenden während der Klausuren. Wann immer Hochschulen aus unserem Zuständigkeitsbereich die Mensen als Prüfungsräume anfragten, wurde dieser Bitte stets entsprochen. Da auch während der Klausuren in Präsenz die Abstände zwischen den Prüflingen eingehalten werden mussten, boten die weitläufigen Speiseräume die idealen Orte, um den Anforderungen in dieser speziellen Situation gerecht zu werden.

Die Mensa-Teams aus Heilbronn sorgten außerdem dafür, dass die Schulkinder verschiedener Heilbronner Grundschulen verpflegt wurden. Rund 100 Schülerinnen und Schüler konnten so auch während der Pandemie auf das Essen aus der Mensa zählen.

Ausblick 2021

Das Jahr 2020 war rückblickend ein ausgesprochen schwieriges Jahr für die Hochschulgastronomie. Auch das Jahr 2021 wird von den oben skizzierten Einbrüchen geprägt sein. Der weitere Bezug von Kurzarbeitergeld ermöglicht es dem Studierendenwerk auch weiterhin, seine Arbeitsplätze in der Abteilung zu sichern.

2021 wird sich die Abteilung der Weiterentwicklung ihres Angebots widmen, wobei die Nachhaltigkeit weiterhin die Richtung vorgibt.

Auch die bereits abgefüllten Getränke, sprich Softdrinks und Mineralwasser, werden 2021 verstärkt aus Glasflaschen angeboten. Schon im Frühjahr 2020 war der Umbruch von Plastik- auf Glasflaschen gestartet worden, doch soll das Sortiment künftig noch weiter ausgebaut werden.

Da man selbst bei Kaffee und Kuchen einiges bewirken kann, hat sich die Hochschulgastronomie für einen weiteren wichtigen Schritt entschieden: Während der Kaffee schon seit den 90er Jahren aus fair gehandelten Bohnen gebraut wird, sollen ab dem Frühjahr 2021 nur noch Kuchen und Torten auf die Platte kommen, die sämtlich ohne Palmfett auskommen. Darüber hinaus wurden mit einem Strategiepapier Nachhaltigkeit die Weichen gestellt für eine nachhaltigkeitsorientierte Transformation einiger wesentlicher Bereiche der Hochschulgastronomie.

Umsatzverhältnis Mensarien
Entwicklung Ertrag, Personalaufwand und Wareneinsatz

Zahl der Verpflegungsbetriebe in 2020

19

Umsatzerlöse (EUR)

2019

13,05 Mio.

2020

3,231 Mio.

Hochschulgastronomie

Entwicklung der Erträge

2001

2019

2020

Veränderung in %

Einrichtungen

EUR

EUR

EUR

2019/2020

2001/2020

Mensen & Cafés

Marstallhof

1.061.821

4.144.106

1.305.604

-68,49%

22,96%

Universitätsplatz

1.198.215

1.243.945

343.170

-72,41%

-71,36%

Zwischensumme Altstadt

2.260.036

5.388.051

1.648.774

-69,40%

-27,05%

INF 304

2.033.788

4.416.125

1.664.517

-62,31%

-18,16%

PH Keplerstraße

204.985

183.332

50.665

-72,36%

-75,28%

HHN Heilbronn

291.565

799.897

206.141

-74,23%

-29,30%

HHN Künzelsau

115.060

188.565

72.115

-61,76%

-37,32%

DHBW Heilbronn

1.157.287

593.970

-48,68%

Zwischensumme

4.905.434

12.133.257

4.236.181

-65,09%

154,32%

Cafés

186.739

333.840

96.707

-71,03%

-48,21%

Automatenbetrieb

124.756

584.865

262.114

-55,18%

110,10%

Wareneinsatz insgesamt

2.243.949

5.422.120

1.429.061

-73,64%

-36,31%

Erträge insgesamt

5.216.929

13.051.962

4.595.002

-64,79%

-11,92%

Wareneinsatz/Umsatz

43,01%

41,54%

31,10%

-25,14%

-27,70%

(Umsätze = Erträge ohne verrechnete Investitionszuschüsse)

Facility Management

Beim Studierendenwerk Heidelberg fassen wir erschwingliches Wohnen nicht nur als eine Verpflichtung auf. Vielmehr verstehen wir es als ein grundlegendes Recht von Studentinnen und Studenten, in günstiger Lage, mit dem notwendigen Komfort und zu vertretbaren Preisen zu leben. Wir wollen nicht einfach nur Zimmer und Dächer über dem Kopf bieten, sondern Lebensräume, die nachhaltig sind, auf verschiedenster Ebene sozial und außerdem Platz zur Entfaltung. Im Berichtsjahr hielt das Studierendenwerk Heidelberg insgesamt 5.447 Zimmer in rund 70 Wohnheimen bereit. Dies entspricht auf die Gesamtzahl der betreuten Studierenden gerechnet einer Versorgungsquote von rund 11 Prozent. Aus nahezu 120 verschiedenen Nationen stammten die Studierenden, die im Berichtsjahr in den Wohnanlagen lebten.

Neben Heidelberg werden auch die Campus in Heilbronn, Mosbach und Bad Mergentheim sowie auch die Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg als attraktive Studienstandorte wahrgenommen und müssen bei der Wohnraumkonzeption demgemäß mitgedacht werden.

Da private Haushalte einen nicht unwesentlichen Teil des weltweiten Ausstoßes von CO2 verantworten, sind wir insbesondere auch im Bereich des Facility Managements wo immer möglich auf grüne Lösungen bedacht.


Wohnen und Corona – Zusammenleben trotz und mit sozialer Distanz

Kleinere Hochschulstandorte wie Schwäbisch Hall spüren die Wohnungsnot tendenziell weniger drückend als größere und ältere Hochschulstädte. In Heidelberg, Heilbronn und Mosbach ist der Bedarf an studentischem Wohnraum seit Jahren unter normalen Umständen in einem konstanten Aufwärtstrend. 2020 gingen allein für die Heidelberger Wohnheime 7.657 Bewerbungen auf Zimmer ein – 6,1 Prozent mehr als im Vorjahr. 27 Prozent der BewerberInnen konnten mit einem Zimmer versorgt werden. In Heilbronn wurden 599 Wohnheimbewerbungen gezählt, von denen etwa 45 Prozent positiv beschieden wurden – eine Verbesserung von rund 2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

In Zeiten der Pandemie änderte sich die Lage temporär, da z. B. internationale Studierende ihr Auslandssemester in Heidelberg nicht antraten oder viele Erstsemester nicht nach Heidelberg zogen, sondern der Online-Lehre im Elternhaus folgten. Dementsprechend waren Einbrüche der Bedarfe insbesondere im März 2020 zu verzeichnen. Während sonst lange Wartelisten für die Wohnheime üblich sind, bestanden diese schlichtweg nicht mehr. So waren einige Leerstände zu verzeichnen, etwa im als Wohnheim genutzten Gebäude der Steyler Missionare in Mosbach.

Um insbesondere den internationalen Studierenden entgegenzukommen, die ihr Auslandsstudium pandemiebedingt abbrechen mussten bzw. dieses gar nicht erst antreten konnten, wurden Mietverträge im März und April auch kurzfristig und unbürokratisch aufgelöst. Der hieraus resultierende Leerstand konnte im Mai kontinuierlich abgebaut werden, sodass im Oktober des Berichtsjahres eine zumindest 95-prozentige Vollbelegung in sämtlichen Wohnheimen gewährleistet war.

Auch in Zeiten wie diesen sollen unsere Wohnheimzimmer nicht einfach nur das sprichwörtliche Dach über dem Kopf sein, sondern Orte, an denen man sich wohlfühlen und Gemeinschaft erleben kann. Dieser Gemeinschaftssinn war in einem Jahr wie dem pandemiegeprägten 2020 umso wichtiger, wenngleich er auf Distanz funktionieren musste. In Zusammenarbeit der Bereiche Internationales und Studentisches Wohnen wurden unter Quarantäne stehende Studierende in den Wohnanlagen bei der Entsorgung von Abfällen und bei anderen Notwendigen Dingen des Alltags unterstützt und mit Lebensmitteln versorgt. Zehn konstant vorgehaltene Einzelapartments dienten in solchen Fällen als isolierte Unterkunft, um auch MitbewohnerInnen vor einer potenziellen Ansteckung zu schützen und ihnen zudem dahingehende Ängste zu nehmen.

Das Studierendenwerk Heidelberg verfolgte eine aktive Informationsstrategie, in deren Rahmen mehrsprachige und wiederholt angebotene Web-Seminare über das Leben in Heidelberg und im Wohnheim unter Pandemiebedingungen und ein mit dem Gesundheitsamt und teils auch mit dem International Office abgestimmtes Informationsschreiben über juristische und gesundheitsschutzbezogene Belange nicht nur für alle neuen Mieterinnen und Mieter angeboten wurden. Möglichen Unklarheiten sollte so frühzeitig vorgebeugt und den Erstsemestern oder ausländischen Studierenden ein möglichst sanfter Einstieg in die studentische Welt und bestmögliche Hilfestellungen geboten werden.

Baubestand und Bauentwicklung – Heidelberg und die Außenstandorte

Wenngleich das studentische Wohnen ein Bereich des Facility Managements ist, gehen die Aufgabengebiete noch deutlich darüber hinaus. Der oben thematisierte Wohnraumbedarf verlangt nach konstanter Bauentwicklung und Instandhaltung der Bestandsgebäude. Auch die Tatsache, dass sich im Laufe vergangener Jahre ein deutlicher Sanierungsstau gebildet hatte, machte tatkräftiges Handeln notwendig. Im Berichtsjahr war auch festzustellen, dass sich die Wohnwünsche der MieterInnen ändern: Waren in den vergangenen Jahrzehnten Wohngemeinschaften noch stark nachgefragt und die mehrheitliche Art der Unterbringung, wünschen sich künftige MieterInnen nun vor allem Einzelappartements bei gleichzeitiger Möglichkeit zur Kontaktpflege. Dies beeinflusst zunehmend die Sanierungsplanungen und -maßnahmen und die damit einhergehenden strukturellen Veränderungen, wenn man der Zukunft gerecht werden möchte, wie bspw. mit Gemeinschaftsräumen, die zum Lernen wie zum Leben einladen.

Seit Anfang Oktober 2020 wurden vor diesem Hintergrund die nach ihrem Architekten benannten Fiebiger-Häuser Im Neuenheimer Feld 695 und 696 saniert und 2021 pünktlich fertiggestellt. Ebenfalls im Berichtsjahr wurden die Fassaden der Wohngebäude in der Berliner Straße saniert. Das Studierendenwerk wird als Ergebnis seiner Bemühungen bei Stadt und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als Pioniermieter in der Konversionsfläche Patrick-Henry-Village fungieren, einer ehemaligen amerikanischen Liegenschaft in Heidelberg. Eine erste Begehung fand im November 2020 statt. Die Anmietung einiger Gebäude unter bestimmten Voraussetzungen ist für 2022 oder 2023 vorgesehen. Insbesondere für die Studierenden der Hochschule für Rechtspflege könnte diese Lage bei entsprechender Anbindung an den Nahverkehr sehr attraktiv sein, da man von dort aus rasch nach Schwetzingen gelangt. Der erhöhte Wohnraumbedarf zeichnet sich auch an dieser Hochschule bereits seit Längerem ab, weshalb erste Unterredungen mit der Hochschule und weiteren Beteiligten stattgefunden haben. Hier wurde über den Bau eines WH mit der Stadt, der HS und dem Studierendenwerk beraten und erste Projektierungen vorangetrieben.

In Mosbach, wo die Parksituation einen neuralgischen Punkt in der Stadtentwicklung darstellt, wurde im Oktober des Berichtsjahres die Tiefgarage beim dortigen Studierendenwohnheim fertiggestellt. Auch die Außenanlagen, die einen wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität der BewohnerInnen leisten, sind seit Ende 2020 nutzbar. Dies gilt auch für die Außenbereiche des Wohnheims in der Heilbronner Cäcilienstraße, wo begrünte Landschaftsgestaltung in die Planung ging.

Schon seit Längerem steht ein Wohnheim für Künzelsau auf der Agenda des Studierendenwerks Heidelberg. Gespräche mit dem Amt für Vermögen und Bau Baden-Württemberg und der Stiftung Würth brachten die Klärung der Grundstücksarrondierung im Berichtsjahr bis kurz vor den Abschluss. Die Abteilung Facility Management hat erste Entwurfsvarianten eines Baukörpers erstellt.

Während der Corona-Semester spielte die Online-Lehre an sämtlichen Hochschulformen eine zentrale Rolle. Das Studierendenwerk Heidelberg arbeitete daher auch im Berichtsjahr weiterhin daran, die Internetstruktur innerhalb der Wohnanlagen zu verbessern.

Ausblick 2021

Die mit Corona verbundene Umstellung der Lehre auf virtuelle Formate hat die Notwendigkeit von Nachrüstungen und infrastrukturellen Ertüchtigungen deutlich gemacht. Gegen Jahresende 2020 wurde ein Dienstleister für die Internetversorgung der Wohnheime in der Altstadt ausgewählt; die Vertragsverhandlungen sollen bis Anfang 2021 abgeschlossen sein. Dort werden ab dem zweiten Quartal 2021 457 Bettplätze mit WLAN versorgt. Eine gute und stabile Internetversorgung gilt heute als Grundvoraussetzung und nicht etwa als Zusatzleistung. Vor dem Hintergrund der stark gewachsenen Bedeutung der Onlinelehre überrascht diese Entwicklung nicht. Anfang 2021 werden die Wohnheime in der Römerstraße in Heidelberg und der Heilbronner Max-Planck-Straße 27 mit Access Points ausgestattet. Zusammen mit den Gebäuden in der Heidelberger Altstadt werden so insgesamt 1.288 Bettplätze (23,6 % aller Bettplätze) neu oder mit leistungsstärkerem WLAN versorgt.

Dach- und Fassadensanierungen in Heidelberg wie auch in der Heilbronner Max-Planck-Straße mit einem Auftragsvolumen von 1,2 Millionen Euro werden zu den zentralen Bestanderhaltungsmaßnahmen zählen, während zudem Inventar und Heizungssystem in einigen Wohnheimen erneuert und Wasserenthärtungsanlagen eingebaut werden. Neben den Instandhaltungsmaßnahmen für die Wohnheime wird das Facility Management die Brandschutzmaßnahmen im Marstallhof begleiten. In Schwetzingen und in Künzelsau sollen die anvisierten Neubauprojekte mit studentischer Beteiligung vorangetrieben werden.

Nachdem bereits im September das erste gasbetriebene Fahrzeug angeschafft wurde, wird die weitergehende Umstellung der Fahrzeugflotte im Sinne von Umweltschutz und Nachhaltigkeit ein Schwerpunkt sein. Neue Wohnheime werden nach Möglichkeit mit geringem Energieverbrauch und wenig CO2-Emission auf Basis nachwachsender und nachhaltiger Baustoffe konzipiert. Eine weitere primäre Aufgabe wird die Weiterverfolgung der Nachhaltigkeitsstrategie des Studierendwerks sein, wie die Neuausschreibung der Stromversorgung, um hier auf einen Anteil von 100 Prozent Ökostrom zu kommen, die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dächern sein. Mit Maßnahmen wie der Umstellung der Leuchtmittel auf LED oder Energiesparlampen, der Neuplanung von batterievermeidenden Schließanlagen oder ökologischen Reinigungsmitteln lässt sich auf die Menge der Wohnheimzimmer betrachtet ein großer Effekt erzielen.

Wohnheimstandorte mit Platzzahlen
4706
Heidelberg
455
Heilbronn
35
Bad Mergentheim
122
Mosbach
129
Mannheim

Mietspiegel Wohnheime 2020

Möbliertes Einzelzimmer mit Gemeinschaftseinrichtungen (10 - 20 Personen)

165 € - 250 €

Möbliertes Einzelzimmer in Wohngruppe (2 - 9 Personen)

186 € - 345 €

Einzelappartement (möbliert oder unmöbliert)

190 € - 363 €

Familienwohnungen, teilweise möbliert (2 - 4 Zimmer, 38 - 83 qm)

285 € - 588 €

(Warmmieten, alles inklusive)

Bewerbungen und Aufnahmen

2019

2020

Bewerbungen

Aufnahmen

Prozent

Bewerbungen

Aufnahmen

Prozent

Heidelberg

7.219

2.527

35,00%

7.592

2.123

27,96%

Heilbronn

740

315

42,57%

599

273

45,58%

Bad Mergentheim

64

22

34,38%

53

19

35,85%

Mosbach

256

104

40,63%

201

54

26,87%

Mannheim

247

99

40,08%

177

51

28,81%

Bauprojekte

Plätze

Baukosten
Mio. EUR

Zuschuss
Mio. EUR

Fertigstellungs-
termin

Neubau Wohnheim in Heilbronn

82

6,65

0,66

2018/2019

Neubau Wohnheim in Mosbach

84

7,87

0,67

2019/2020

Sanierungsprojekte

Plätze

Baukosten
Mio. EUR

Fertigstellungs-
termin

Sanierung INF 686

2,02

2018

Sanierung INF 687 und 688

3,78

2019

Sanierung INF 695 und 696

2,45

2020

Internationales

Die Internationalisierung – Stichwort „Globales Dorf“ – ist schon seit etlichen Jahren in Deutschlands Hochschulstädten angekommen. Die Betreuung internationaler Studierender, die teils eigenständig als sogenannte Freemover oder im Rahmen etablierter Austauschprogramme nach Heidelberg wie in die Hochschulregion Heilbronn-Tauberfranken reisen, ist daher ein Kerngebiet der studentischen Fürsorge. Das Studierendenwerk Heidelberg agiert hier oftmals als Schnittstelle zwischen Hochschule, internationalen Studierenden und studentischer Lebensrealität am Studienort. Zugleich stellte das Jahr 2020 eine bislang einzigartige Herausforderung dar, da die Corona-Pandemie ab März 2020 auch das internationale studentische Leben massiv beeinflusste.


Auch in Zeiten der Pandemie: Anreisephasen und Leben im Wohnheim

Die Wohnheime des Studierendenwerks Heidelberg sind zumeist der Wohnort der Wahl im Auslandssemester, ist der freie Wohnungsmarkt doch insbesondere für internationale Studierende mit vergleichsweise kurzer Verweildauer ein schwieriges Feld. Der Anspruch ist, die Betreuung der Neuankömmlinge so engmaschig wie möglich zu halten. In diesem Sinne agierte auch im Berichtsjahr ein Netzwerk von rund 60 studentischen TutorInnen, das die Stabsstelle Internationales koordinierte. Die TutorInnen unterstützten bei Fragen des studentischen Alltags und dienten als Schnittstelle zwischen den Studierenden und dem Studierendenwerk, das in Konfliktfällen auf die betroffenen Parteien zuging und vermittelte. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde dieses Netzwerk ab März 2020 größtenteils in den digitalen Raum verlagert, während persönliche Treffen noch partiell und unter Beachtung der Hygienevorschriften stattfanden.

In Zusammenarbeit mit dem International Office der Universität Heidelberg wurde frühzeitig ein englischsprachiges Konzeptpapier entwickelt, das insbesondere internationale Studierende über die rechtliche Situation aufklärte und ihnen wesentliche Informationen über Gesundheitsämter, Hygiene- und Quarantäneverordnungen in Deutschland an die Hand gab. Nach unserer inhaltlichen Konzeption hat das International Office seine Kontaktdaten genutzt und dieses Konzept den internationalen Studierenden per Mail zugesandt. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig die institutionsübergreifende Zusammenarbeit in Krisensituationen ist.

Zugleich wurden die Anreisephasen internationaler Studierender an die neue Situation angepasst: unter Beachtung der AHA+L-Regeln wurden der Zimmerschlüssel, ein Wohnheim- und ein Gesundheitswörterbuch sowie maßgeschneiderte Wohnheim-Informationen übergeben. Im Vorfeld der Anreisephasen gab es zudem in Zusammenarbeit mit Facility Management sowie Marketing und Kommunikation mehrere englischsprachige Webseminare, die über die jeweils aktuelle Situation und das Wohnheim-Leben in Zeiten einer Pandemie informierten. Auch die Landesvorgaben für das Zusammenleben im Wohnheim wurden erläutert. Um der internationalen Zielgruppe gerecht zu werden, wurden diese Webseminare teils zeitzonenspezifisch wiederholt. Waren internationale Studierende tatsächlich in der Situation, quarantänisiert werden zu müssen, so wurden dafür eigens separate Apartments in den Wohnheimen vorgehalten. Zugleich konnten so auch die künftigen MitbewohnerInnen vor einer Ansteckung geschützt werden. Um das Leben in Quarantäne möglichst angenehm zu gestalten und die Studierenden nicht allein zu lassen, erhielten sie Lebensmittellieferungen sowie eine Linkliste mit Lieferdiensten, und auch ihre Abfälle wurden selbstredend entsorgt.

Leider sorgte die Pandemie auch dafür, dass etliche Studierende ihr Auslandssemester in Heidelberg, Heilbronn oder Mosbach nicht wie geplant antreten konnten. Einige mussten auch bereits begonnene Auslandsstudienaufenthalte abbrechen und zurück in ihre Heimatländer reisen. Sehr positiv wurde seitens der Hochschulen wie auch des Dachverbands der Studierendenwerke aufgenommen, dass im Frühjahr 2020 Mietverträge seitens des Studierendenwerks Heidelberg in solchen Situationen rasch und unkompliziert aufgelöst wurden.

Kultur

Der integrative Faktor unterschiedlich gelagerter Kulturveranstaltungen kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Seit etlichen Jahren bietet das Studierendenwerk Heidelberg Veranstaltungsformate, die Sprachbarrieren überschreiten und deutsche wie internationale Studierende zusammenbringen. Die Corona-Pandemie hat diesen Zusammenkünften zwar einen Riegel vorgeschoben, aber zumindest im Digitalen konnte der interkulturelle Austausch 2020 weiterhin stattfinden. Das Internationale Sprachcafé ist einer der Klassiker, wenn es um multilinguale Gespräche geht, und ließ sich glücklicherweise gut auf Discord und damit das Netz übertragen. Erfahrungsgemäß leiden insbesondere internationale Studierende kurz vor Weihnachten oft an Heimweh. Da etlichen eine Heimreise im Jahr 2020 nicht möglich war, organisierten die Stabsstellen MuK und Internationales eine digitale International Christmas Party. Via Discord konnten die Partygäste in den verschiedenen virtuellen Räumen dabei sein und live mitmachen, wenn Glühwein gebraut, Plätzchen gebacken und gestrickt wurde. Für besonders stimmungsvolle Momente sorgte ein Discord-Raum, in dem traditionelle Weihnachtsgeschichten vorgelesen wurden.

Netzwerkpflege im pandemischen Jahr

Die guten und über Jahre hinweg aufgebauten und gepflegten Beziehungen zu den Hochschulen und ihren International Offices machten sich gerade auch im Berichtsjahr bezahlt, das schließlich unter denkbar schwierigen Zeichen stand. Der intensive Austausch mit der Stabsstelle Internationales sorgte hier auch unter kritischen Bedingungen für die gewohnte Qualität insbesondere in der Anreisephase.

Zudem wurden extern intensive Kontakte zu den jeweiligen Ordnungs-und Gesundheitsämtern aufgebaut und intern Meldeketten sowie Quarantänepläne von Seiten des Arbeitsschutzes überarbeitet, um bei Problemen im Kontext der Corona-Pandemie eine minimale Reaktionszeit gewährleisten zu können.

Ausblick 2021

Da die Wohnraumsituation nicht nur für internationale Studierende ungebrochen schwierig ist, ist ein Gästehaus nach wie vor wünschenswert. Insbesondere diejenigen, die kürzer als ein Semester bleiben möchten und somit nicht zu den klassischen Anreisegruppen in Frühjahr und Herbst zählen, könnten hier unkompliziert eine Bleibe finden.

Zudem wird der Bereich Internationales weiterhin seine Digitalisierung ausbauen, beispielsweise wenn es um Webseminare und „TutorInnen online“ geht. Das Ziel – nach dem Ende der Corona-Pandemie – steht dabei klar vor Augen: die Vorzüge einer verbesserten Digitalisierung mit persönlich-menschlichen Kontakten zu kombinieren, die in der akademischen Welt letztlich unabdingbar sind.

Anteil internationaler Studierender an der Gesamtstudierendenschaft

2019 2020

internationale Studierende

Prozent

Studierende insgesamt

internationale Studierende

Prozent

Studierende insgesamt

Universität Heidelberg

5.336

19%

28.653

4.905

17%

28.649

PH Heidelberg

159

3%

4.685

150

3%

4.552

Hochschule Heilbronn

1.076

13%

8.451

218

3%

8.678

Alle Hochschulen (ohne DHBW)

6.711

14%

48.631

5.369

11%

48.720

Marketing und Kommunikation

Insbesondere in Zeiten der Pandemie und der damit einhergehenden Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz war transparente Kommunikation elementar. Eine besondere Rolle nahm hierbei die Digitalisierung ein, war sie doch das Mittel der Wahl, um auch in Zeiten von Kontaktbeschränkungen und sozialer Distanz Informationen zu übermitteln, räumliche Distanzen zu überbrücken und in Phasen ohne öffentliches kulturelles Leben dennoch kreative Impulse zu setzen. Eine wichtige Aufgabe des Teams Marketing und Kommunikation war daher die Transformation unserer Kommunikation: Etliche Veranstaltungskonzepte wurden ins Internet übertragen, sodass die Gäste ortsunabhängig und kontaktfrei teilnehmen konnten.

Im Kontext der Nachhaltigkeit ist die Wechselwirkung relevant: So können zum einen Maßnahmen der Unternehmenskommunikation nachhaltig und ressourcenschonend umgesetzt werden, zum anderen übernimmt die öffentlichkeitswirksame Vermarktung und Verbreitung eines so wesentlichen Themas aber auch die wichtige Funktion, bei der Zielgruppe ein Bewusstsein für Nachhaltigkeit zu wecken, zu fördern und zugleich die Außenwahrnehmung des Unternehmens zu optimieren.


Krisenkommunikation digital, telefonisch und persönlich

Krisenkommunikation im weitesten Sinne war ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit im Jahr 2020. Informationen zum studentischen Alltag auch während des Lockdowns über verschiedenste Kommunikationskanäle waren somit ein zentrales Arbeitsgebiet, wobei hier insbesondere die Relevanz der sozialen Medien deutlich wurde.

Um Verunsicherung vorzubeugen und gleichzeitig in fraglichen Situationen Stabilität zu vermitteln, war ein konstantes, durchgängiges Beratungsangebot der allgemeinen Hotline sowie via Mail und – sofern möglich – persönlich im ServiceCenter ein wesentliches kommunikatives Mittel. Die etablierte Info-Hotline und die zugehörige Mailadresse waren somit erste Anlaufstellen in der Corona-Krise. Unter der URL www.stwhd/corona war eine eigene Informationsseite zur Pandemie und dem Studienalltag erstellt worden, die konstant aktualisiert wurde. Häufige Fragen fanden die Studierenden auf einer ebenfalls eigens erstellten FAQ-Seite zu Studium und Corona beantwortet.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zahlte sich die hohe Reichweite des Studierendenwerks Heidelberg in den sozialen Netzwerken besonders aus. In den vergangenen Jahren hatte es mit konstanter Präsenz in den sozialen Netzwerken Facebook, Twitter, Instagram und YouTube seine Reichweite kontinuierlich ausgebaut. Auf Instagram bspw. erhöhte sich die Followerzahl im Vergleich zum Vorjahr um ganze 59 Prozentpunkte. Die Wahrscheinlichkeit, die studentische Zielgruppe zu erreichen, stieg somit deutlich. Über diese Kanäle sowie die kostenfreie App wurden kontinuierlich Support, Informationen und Kommunikation in Echtzeit für die Studierenden geboten. Allein während der Pandemie wurden bislang über 1.200 Corona Story Updates über Instagram lanciert.

Die Reichweite der Kommunikation via Social Media schlägt sich auch in den Zahlen nieder: So waren Ende des Jahres 2020 knapp 5.000 Follower auf Instagram zu verbuchen. Die große Reichweite des Studierendenwerks Heidelberg auf Facebook und Co. nutzte Marketing und Kommunikation, um sich an der städtischen Kampagne „Zeig’s uns“ sowie an der Baden-Württemberg-weiten Kampagne „Wellenbrecher“ zu beteiligen und die Gesundheitsschutzmaßnahmen öffentlichkeitswirksam aufzuzeigen, um so seiner Vorbildfunktion gerecht zu werden.

Ins Netz gegangen: Kultur und Kulinarik digital

Der Lockdown und die nachfolgenden Veränderungen machten es notwendig, einen besonderen Fokus auf die Digitalisierung zu legen und gänzlich neue Wege zu beschreiten. Das Team MuK arbeitete für das Konzept „Mensa to go“ nebst dem zugehörigen Bestellsystem eine appbasierte technische Interimslösung aus, mit der via QR-Code die Kontaktdaten der Gäste erfasst wurden.

Das vielseitige Kulturangebot des Studierendenwerks Heidelberg musste 2020 coronabedingt ins Netz umziehen. Das Team Marketing und Kommunikation sorgte für die digitale Transformation etlicher Veranstaltungen. Formate wie der Poetry Slam, der Science Slam, Lesungen des studentischen Dichterkreises KAMINA, das Internationale Sprachcafé, das Pubquiz oder informative Filmabende setzten auch via Livestream oder Videokonferenz kreative Akzente und wirkten der Vereinsamung der Studierenden entgegen.

Ein kulturelles Highlight im Wortsinne war die Teilnahme an „Heidelberg leuchtet“: Bei diesem von Heidelberg Marketing initiierten Event wurde der Marstall illuminiert und erstrahlte nachts in leuchtenden Farben.

Ausblick 2021

Auch im folgenden Jahr wird die Pandemie unleugbar das alltägliche Leben bestimmen. Mit den digitalisierten Kulturangeboten kann die Stabsstelle Marketing und Kommunikation auf inzwischen erprobte und bewährte Konzepte setzen, die weiterentwickelt und ausgebaut werden und zudem ortsunabhängig funktionieren. Damit sind sie auch für die Studierenden anderer Standorte leicht zugänglich. Je nach geltenden Vorschriften sind in Frühjahr und Sommer auch hybride Konzepte umsetzbar, die also teils live übertragen werden, aber zugleich eine begrenzte Anzahl an Live-Gästen zulassen. Die Kulturveranstaltungen könnten teils auch in Präsenz weiterhin digital übertragen werden, um möglichst vielen studentischen Gästen Zugang zu gewähren.

2021 wird das Team MuK unterstützend für die Fachabteilungen bestehende Web-Seminare weiterentwickeln, wie bspw. zum Studentischen Wohnen. Der Nachhaltigkeit zuliebe wird „Campus HD“ zwar bereits auf Altpapier gedruckt, und die Auflage wurde bereits um ein Drittel reduziert. In 2021 sind weitere bedarfsorientierte Anpassungen der Auflage angedacht.

Der auf einer guten Basis stehende Bereich Internationales wurde zu Jahresbeginn in die Abteilung integriert und wird zukünftig gemeinsam mit der Geschäftsführung weiter ausgebaut und konzeptuell an den sich nach der Pandemie neu justierenden Bedarfen internationaler Studierender ausgerichtet. Die wesentlichste und umfassendste Aufgabe wird es auch 2021 sein, schnell und flexibel auf die Herausforderungen und neuen Anforderungen zu reagieren, die Corona mit sich bringt.

Soziale Dienste

Die Pandemie hat sich in der Abteilung Soziale Dienste ausgesprochen stark bemerkbar gemacht und den Berufsalltag der MitarbeiterInnen aus den Bereichen Kinderbetreuung, Psychosoziale Beratung und Sozialberatung in besonders hohem Maße geprägt. Der Bedarf an fachkompetenter emotionaler Unterstützung stieg im Berichtsjahr massiv, während das Studierendenwerk Heidelberg die Kinderbetreuung soweit als möglich aufrechterhalten wollte. Der Grund hierfür waren insbesondere die Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten. Damit wollte das Studierendenwerk Heidelberg seinen Beitrag zur gesellschaftlichen Verantwortung in dieser Zeit leisten. Darüber hinaus wollten wir so auch den studentischen Eltern in dieser schwierigen Phase Entlastung und Struktur ermöglichen.

Kinderbetreuung

Ab Mitte März mussten die Kindertagesstätten des Studierendenwerks Heidelberg aufgrund einer Landesvorgabe schließen. Wenngleich die Möglichkeit bestanden hätte, seine Kitas gänzlich zu schließen, entschied sich das Studierendenwerk Heidelberg dafür, eine Notbetreuung aufrecht zu erhalten für Kinder von Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten. Die Entscheidung fiel bewusst, um diesen wichtigen Teil der Infrastruktur zu unterstützen und damit der eigenen gesamtgesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden. Für Kinder, die nicht in die Notbetreuung gingen, wurde während der Schließzeiten die Beitragszahlung ausgesetzt.

Da die Situation auch für die Kinder ungewohnt und nur schwer zu erfassen war, musste für kindgerechte Erklärungen gesorgt werden. Ein eigens von einer Erzieherin des Studierendenwerks erarbeitetes Buch erläuterte den Coronavirus und seine Auswirkungen so, dass auch die Kleinsten folgen konnten. Auch Kinder spüren die Veränderungen und die Unsicherheit im Alltag deutlich, erleben doch auch sie Maßnahmen wie Maskeneinführungen oder Umstrukturierungen im Kitaalltag sehr direkt. Umso wichtiger ist es daher, den Kindern die veränderten Umstände so anschaulich zu machen, dass sie die Ereignisse einordnen und somit die Gefahr der Krankheit besser verarbeiten konnten.

Der zeitweise eingeschränkte Betrieb wirkte sich auf das Beschäftigungsverhältnis einiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus, für die während der grundsätzlichen Schließung ab dem 1. April Kurzarbeit beantragt wurde, sofern sie während dieser Zeit nicht in der Notbetreuung eingesetzt waren. Eine schrittweise Lockerung der Vorgaben für die Notbetreuung endete zum 29. Juni des Berichtsjahres in der Kita-Verordnung zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen, sodass zu diesem Zeitpunkt alle MitarbeiterInnen aus der Kurzarbeit zurückkehren konnten und, zumindest in Einzelfällen, besonders gefährdete Personen, anstelle einer pauschalen Befreiung, nach einer individuellen Risikobewertung wieder zum Dienst herangezogen werden konnten, natürlich unter Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen.

Mit dem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen kamen allerdings weitere Herausforderungen auf die MitarbeiterInnen im Kitabereich zu. Laufend neue bzw. aktualisierte und grundsätzlich kurzfristig umzusetzende Corona-Verordnungen, Schutzhinweise und Arbeitsschutzstandards führten dazu, dass zusätzlich zum bestehenden Hygienekonzept ein coronabedingtes erweitertes Hygienekonzept erstellt und immer wieder aktualisiert wurde. Flexible und vor allem schnelle Anpassung an stets neue Erfordernisse war somit ein zentraler Eckpfeiler der Arbeit im Berichtsjahr. Steigende Infektionszahlen ab Oktober 2020 machten es leider wieder notwendig, in den Kitas zum 16. Dezember im Rahmen des allgemeinen Lockdowns wieder auf eine Notbetreuung umzusteigen.

Beratung

Die Beratungsleistungen beim Studierendenwerk Heidelberg haben mit der Psychosozialen Beratung (PBS) sowie der Sozialberatung zwei Standbeine, die sich optimal ergänzen. Selten sind psychische Probleme rein seelisch und emotional begründet; kommen etwa noch finanzielle Sorgen hinzu, ist die Sozialberaterin stets eine kompetente Ansprechpartnerin.

Die Corona-Pandemie hatte im Berichtjahr insbesondere auch von den Studentinnen und Studenten ihren Tribut gefordert, waren sie doch oft von einem Tag auf den anderen teils in soziale, teils in finanzielle Notlagen geraten. Aus diesem Grund wurden die Leistungen der Psychosozialen Beratung und der Sozialberatung für Studierende in dieser Zeit besonders wichtig und entsprechend nachgefragt. Die Beratungen wurden aufgrund der Pandemie zunächst telefonisch oder digital durchgeführt, in dringenden Fällen waren jedoch, unter entsprechenden Schutzmaßnahmen, auch Gespräche vor Ort möglich, nach vorheriger Terminvereinbarung. Auch in der PBS und der Sozialberatung mussten spezielle Hygienekonzepte entwickelt und regelmäßig aktualisiert werden, um bspw. die Einhaltung der AHA-Regeln zu sichern.

Die im Vorjahr von der Geschäftsführerin und der PBS-Leitung auf den Weg gebrachte Neuausrichtung der PBS, die stärkere Fokussierung auf Beratungsqualität denn auf -quantität setzte, hat sich im Krisenjahr bewährt.

Die offene Sprechstunde, die also nur einer kurzen Voranmeldung vor Ort bedarf wurde leicht verknappt beibehalten. Ergänzend zu persönlicher Beratung bot die PBS mit Web-Seminaren digital transformierte psychologische Unterstützung und Hilfestellung. Digitale Formate über das Lernen im Homeoffice, Selbstmotivation ohne die gewohnten akademischen Strukturen und Prüfungsängste in Zeiten von Corona vermittelten den studentischen TeilnehmerInnen die wichtigsten Fakten für den erfolgreichen Studienalltag in der Pandemie.

Die verschärften Notlagen in Bezug auf die Studienfinanzierung machten schnelles und unbürokratisches Handeln seitens des Studierendenwerks Heidelberg notwendig: Um Studierenden, die z. B. aufgrund der verordneten Schließungen ihren Arbeitsplatz über Nacht verloren hatten, zeitnah helfen zu können, entschloss sich die Geschäftsführerin, das Budget der internen Notfallhilfen auf 10.000 Euro anzuheben. Bereits im Mai 2020 wurden rd. 3.350 Euro aus dem Fonds abgerufen;. er kam für die Betroffenen besonders deshalb sehr gelegen, da es seitens des Bundes oder Landes zu diesem Zeitpunkt noch an Unterstützungsmöglichkeiten mangelte.

Ausblick 2021

Kinderbetreuung

Die Abteilung Soziale Dienste spürte die Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders deutlich – sei es im gestiegenen Beratungsbedarf der Studierenden oder hinsichtlich der strikten Vorgaben für die Kinderbetreuung. Die Richtlinien und Empfehlungen zum Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen sind von daher bereits mit Wirkung bis zum 31.08.2021 ausgelegt.

Mit Blick auf die PBS und die Sozialberatung bleibt abzuwarten, wie sich der Beratungsbedarf der Studierenden quantitativ und inhaltlich in und nach der Pandemie entwickeln wird. Das Studierendenwerk bleibt selbstverständlich flexibel und passt sein Angebot an die fluide Bedarfsentwicklung an, dem Beratungsbedarf adäquat zu entsprechen bleibt oberste Maxime. Das eigene Angebot an Web-Seminaren wird 2021 ein noch breiteres Themenspektrum als bisher abdecken und sich bspw. mit Herausforderungen des Studierens im Homeoffice befassen.

Die Psychosoziale Beratung für Studierende (PBS) in 2020

Ausführliche Beratungsgespräche

4.812

Erstkontakte

1.799

Erstgespräche gesamt über alle Standorte hinweg inkl. Online-Beratung

937

in Heidelberg

783

in Heilbronn

51

in Mosbach

5

Online-Beratung

98

Gruppen-Stunden

295,5

Anzahl Fälle in der Rechtsberatung

Kinderbetreuungsplätze

280

Jobangebote in 2020

2.366

Zimmer in Privatzimmerbörse 2020

1.013

Studienfinanzierung

Studienfinanzierung und BAföG – was synonym klingt, ist es tatsächlich nicht, gehen die Aufgaben der Abteilung Studienfinanzierung doch deutlich über die Anwendung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes hinaus. Neben der 1971 etablierten staatlichen Studienhilfe berät die Abteilung auch zu Darlehen und Stipendien sowie zum Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW-Kredit. Seit etlichen Jahren sind die Antragszahlen für Förderung nach dem BAföG in der gesamten Bundesrepublik rückläufig. Nichtsdestoweniger gingen bei der Abteilung im Berichtsjahr 6.464 Anträge auf Inlandsförderung und 1.508 Anträge auf Auslandsförderung in Spanien ein, sodass insgesamt 7.972 Anträge zu verzeichnen waren. Dies entspricht einem Rückgang von rund 9 %, wobei mit 27 % der größte Rückgang bei den Anträgen auf Ausbildungsförderung für einen Studienaufenthalt in Spanien festzustellen ist, da coronabedingt sehr viele Auszubildende auf einen Studienaufenthalt in Spanien verzichtet haben.


Ausbildungsförderung (Inland)

2019

2020

Ausgezahlte Fördermittel nach dem BAföG (EUR)

25,1 Mio.

25,1 Mio.

Zahl der Anträge

6.594

6.464

Ausbildungsförderung (Ausland)

2019

2020

Ausgezahlte Fördermittel nach dem BAföG (EUR)

5,5 Mio.

3,8 Mio.

Zahl der Anträge

2.198

1.508

Mit Studienfinanzierung durch die Krise

Das pandemische Jahr 2020 stellte für zahlreiche Studierende eine große Herausforderung dar – viele junge Menschen gerieten in finanzielle Engpässe, da ihre Nebenjobs plötzlich wegfielen. Hinzu kamen diejenigen, die wegen der erschwerten Wirtschaftslage nicht mehr im gewohnten Umfang von ihren Eltern unterstützt werden konnten. Gerade in solchen Situationen ist die Studienfinanzierung ein wichtiger Anker in stürmischen Gewässern.

Vor dem Hintergrund der Krise kam der zweiten Stufe des 26. BAföG-Änderungsgesetzes umso mehr Bedeutung zu. Diese Novellierung zum Wintersemester 2020/21 implizierte neben von 853 auf 861 gesteigerten BAföG-Höchstsätzen eine Erhöhung der Freibeträge. Letztere bezog sich sowohl auf das Einkommen der Eltern als auch auf das Vermögen der Studierenden, die von da an statt 7.500 8.200 Euro angespart haben durften, ohne Abzüge beim BAföG fürchten zu müssen. Diese Maßnahme hatte auch das Ziel, den Kreis der Bezugsberechtigten zu erhöhen. Für Studierende mit Kind oder EhepartnerIn wurde der jeweilige Vermögensfreibetrag im Zuge der Gesetzesänderung ebenfalls erhöht und belief sich sodann auf 2.300 Euro. Weitere Erhöhungen der Freibeträge sind für die nächste Stufe im kommenden Jahr geplant. Die Gesetzesänderung hat die Erhöhung der Chancengleichheit zum Ziel, indem sie das BAföG der Lebensrealität der Studentinnen und Studenten und deren konkreten Bedarfen anpasst.

Auch beim KfW-Kredit wurde auf die teils akuten Notlagen der Studierenden reagiert. Der Zinssatz, der im Wintersemester 2019/2020 bei effektiv 3,95 Prozent lag, wurde seit Mai 2020 vom Staat übernommen, um so die Studierenden zu entlasten. Im Berichtsjahr wurden 158 Verträge freigeschaltet – somit 71 mehr als im Vorjahr.

Überbrückungshilfe und Nothilfefonds – Erste Hilfe im Krisenjahr

Wenngleich das BAföG seit seiner letzten Novellierung mehr Studierende zum Bezug von staatlichen Leistungen berechtigt, gilt es dennoch nicht für jede und jeden Studierenden. Einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert nahm vor diesem Hintergrund die Überbrückungshilfe ein, die half, wo die Not kurzfristig bedrohlich wurde. Insbesondere bei akuten und coronabedingten Notlagen griff in vielen Fällen die Überbrückungshilfe, die das Bundesfinanzministerium in Zusammenarbeit mit dem Dachverband der deutschen Studierendenwerke, dem Deutschen Studentenwerk, initiiert hatte. Zunächst für Juni bis August 2020 gedacht, wurde diese Finanzhilfe letztlich bis in den September des Berichtsjahres hinein verlängert. Der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks hatte sich mit den Studierendenwerken im Rücken stark und erfolgreich bei der Politik für diese Finanzhilfe eingesetzt und so sehr schnell auf die drängende Notlage reagiert.

Ein großes Lob gilt im Kontext der Überbrückungshilfe der Abteilung Studienfinanzierung. Zusätzlich zum normalen Tagesgeschäft rund um Beratung, BAföG-Antragsbearbeitung und Studienkredite leisteten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier Herausragendes zum Wohle der Studierenden. Sie arbeiteten sich in kürzester Zeit inhaltlich in die Überbrückungshilfe ein und machten sich zudem mit dem zugehörigen IT-Programm vertraut. Dank ihrer schnellen Einarbeitung konnten sie im Berichtsjahr 2.447 Anträge auf diese Unterstützung bearbeiten, von denen rund 53 % bewilligt wurden. Schwere Notlagen konnten so rasch gelindert werden. Bei der Überbrückungshilfe handelt es sich um einen Zuschuss, den deutsche und internationale Studierende gleichermaßen beantragen können und den sie ungeachtet anderer finanzieller Zuwendungen bekommen können. Die Beträge können monatsweise beantragt werden und liegen je nach Bedürftigkeit zwischen 100 und 500 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Dass sie für deutsche wie internationale Studierende ohne weitere Einschränkungen gilt, machte diese Form der Studienhilfe so essentiell.

Eine weitere Studienfinanzhilfe kam durch das Land Baden-Württemberg. Diese stieß jedoch auf keine nennenswerte Resonanz.

Eine weitere Maßnahme zur akuten Nothilfe ist das Darlehen für Studierende, welches das Studierendenwerk selbst angestoßen hat. Das zinsfreie Darlehen richtet sich an beitragszahlende Studierende aus dem Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks Heidelberg und ist ein flexibles Finanzierungsinstrument, mit dem die Studierenden vor allem kurzfristige finanzielle Engpässe überbrücken können. Der Kredit soll insbesondere den Studentinnen und Studenten helfen, die kurz vor dem Studienabschluss stehen, der allerdings nicht durch finanzielle Notlagen gefährdet werden soll. Im Geschäftsjahr 2020 wurden insgesamt neun Studienabschlussdarlehen in Höhe von 12.530,00 Euro vergeben.

Zu guter Letzt hat die Geschäftsführerin 2020 entschieden, 10.000 Euro freizugeben für einen Topf, aus dem in finanzielle Not geratenen Studierenden sehr unbürokratisch und schnell geholfen werden konnte.

Widerspruchs- und Gerichtsverfahren

Im Jahr 2020 gab es 184 Widersprüche gegen Förderungsentscheidungen für die Inlandsförderung und 52 gegen Förderungsentscheidungen für die Auslandsförderung. In 53 Fällen erging bislang ein Widerspruchsbescheid, in 79 konnte dem Widerspruch abgeholfen werden, und 46 Widersprüche wurden von den Widerspruchsführen zurückgenommen.

Die Anzahl der Verwaltungsstreitsachen belief sich im Berichtsjahr 2020 auf acht Fälle.

Ausblick 2021

Im Folgejahr tritt die dritte Stufe des 26. BAföG-Änderungsgesetzes in Kraft, mit der eine erneute Anpassung der Freibeträge einhergehen wird. Es ist also damit zu rechnen, dass der Kreis der Bezugsberechtigten nochmals erweitert wird und so mehr Studierende ermuntert werden, BAföG zu beantragen.

Unter neuer Abteilungsleitung wird der Fokus auf den digitalen Möglichkeiten rund um BAföG liegen. So soll die Abteilung 2021 an die digitale BAföG-Plattform des Bundes angeschlossen werden, sodass künftig digitale BAföG-Anträge angenommen werden können. Ein weiteres anvisiertes Ziel sind erste Schritte zum Scan der vorhandenen BAföG-Akten. Mit dieser Maßnahme könnte die Antragsbearbeitung auch hausintern modernisiert werden.

Nachhaltigkeit

Das Studierendenwerk Heidelberg verfolgt schon seit einigen Jahren eine Nachhaltigkeits-orientierte Unternehmenspolitik und berücksichtigt Klima- und Umwelt-relevante Auswirkungen seiner Entscheidungen in sämtlichen Fachbereichen. Mit dem personellen Wechsel in der Geschäftsführung Ende 2018 wurde Nachhaltigkeit organisationsweit zum prägenden Leitgedanken deklariert und mit großem Engagement vorangetrieben. Wenngleich zurückliegend viel geleistet wurde bestehen noch große Potentiale – die im Berichtsjahr in den Fokus rückten.


Systematische Erfassung bestehender Potentiale

An Ideen nachhaltigkeitsorientierte Umstellungen vorzunehmen mangelt es im Studierendenwerk selten, an Erfahrung in der Umsetzung auch nicht. So wurde in den vergangenen Jahren viel erreicht, wie bspw. die Umstellung von 20 Tonnen Teigwaren auf Alternativen aus biologischem Anbau oder die Einführung von verschiedenen Bruderhahn-Erzeugnissen. Was dem Studierendenwerk bislang jedoch fehlte war eine strategische Herangehensweise an das Thema Nachhaltigkeit, eine fundierte Erfassung und Diskussion des Möglichen, kurzum: ein konkreter Plan für die kommenden Jahre, eine verbindliche Zielsetzung. Entsprechend wurde 2020 Abteilungs-übergreifend systematisch untersucht, welche Potentiale im Studierendenwerk vorhanden sind und wie diese wiederum mit Potentialen anderer Abteilungen in Verbindung stehen.

Nach einer Realisierbarkeitsprüfung wurde nach auswirkungsstarken Handlungsfeldern geclustert und ein ambitionierter Maßnahmenmix aus 25 verbindlichen Zielsetzungen geschaffen, der in Form eines Aktionsplan den Grundrahmen der Nachhaltigkeitsoptimierungen des Studierendenwerk Heidelbergs in den kommenden Jahren bilden wird. Neben den Abteilungsleitungen des Studierendenwerks und einzelnen Experten verschiedener Bereiche wurden auch unterschiedliche studentische Gruppen in die Diskussion des Papiers eingebunden, wie die Students for Future Heidelberg und die studentischen Nachhaltigkeits- und Ökologiereferate mehrerer Hochschulen. Die studentische Einbindung zeigte sich als sehr wertvoll, denn wenngleich der damalige Entwurf aufgrund seiner thematischen Breite schon vieles abdeckte, war ein Abgleich mit der Nutzerperspektive sehr hilfreich, das heißt mit den Bedürfnissen und Erwartungen der Studierenden. Aus den Gesprächen wurden wichtige Impulse in den Aktionsplan aufgenommen, wie bspw. die CO2-Bilanzierung und anschließende Deklaration von Mensengerichten. Im Ergebnis ist das Studierendenwerk stolz mit dem Aktionsplan ein Destillat entwickelt zu haben, das sämtliche Unternehmensbereiche abdeckt und ein Konglomerat an Aufgaben umfasst, die in der Summe das andauernde überdurchschnittliche Engagement in Nachhaltigkeitsfragen für die kommenden Jahre sichern.

Ausblick 2021

Die Ziele sind mit dem Aktionsplan Nachhaltigkeit gesetzt, nun muss mit diesen umgegangen werden: Während definierte Standards mit sofortiger Gültigkeit wirken und verhältnismäßig mit geringerem Aufwand erreichbare Punkte direkt realisiert wurden – wie bspw. die Umstellung der Printprodukte auf 100% Altpapier –, sind manche Herausforderungen nur mit vorausgehender Feinplanung zu bewältigen, die im Jahr 2021 im Vordergrund steht. Mit der Einrichtung einer neuen Stabsstelle für Digitalisierung und Unternehmensprozesse wurde gleich zu Jahresbeginn eine vielversprechende Weiche gestellt, da Prozessoptimierungen teilweise sehr lange dauern, aber wichtige vorhandene Ressourcen freilegen können und sich das Studierendenwerk mit voranschreitender Digitalisierung dem Idealbild eines papierlosen nachhaltigen Büros nähert.

Wie Ernst es dem Studierendenwerk mit der Nachhaltigkeit ist, hat zwar sicherlich der mit seiner Veröffentlichung von vielen Seiten stark gelobte Aktionsplan schon verdeutlicht. Der Rahmen für das interne Engagement ist damit auch geschaffen. Doch damit nicht genug: Um sich über die eigenen Grenzen hinaus für den Klimaschutz zu engagieren plant das Studierendenwerk Heidelberg eine aktive Rolle einzunehmen, wenn es auf überregionaler Ebene gilt, die Nachhaltigkeits-orientierte Transformation der deutschlandweiten Studierendenwerkslandschaft zu unterstützen. Neben der Mitwirkung auf Verbandsebene bedeutet dies u.a. eine transparente Offenlegung und Kommunikation der eigenen Maßnahmen sowie des eigenen „Klima-Status“, sprich: eines ehrlichen CO2-Fußabdrucks. Nur wenn Schwachstellen und Potentiale quantifizierbar offen gelegt werden, lässt sich der tatsächliche Erfolg einzelner Maßnahmen belegbar messen und mit anderen Studierendenwerken diskutieren. Entsprechend steht das Studierendenwerk Heidelberg gegenwärtig mit verschiedenen Anbietern zur Ermittlung einer Klimabilanzierung in Verbindung, um eine möglichst präzise Berechnung zu erhalten. Dabei ist es dem Studierendenwerk sehr wichtig die Verbraucherverantwortung nicht auszuklammern, denn als Unternehmen, das unzählige Produkte bezieht und in seinen Mensen verarbeitet, macht diese quantitativ den Ausschlag – und wird in Klimabilanzierungen leider nach wie vor ausgeblendet.

Abgerundet wird das Nachhaltigkeitsengagement des Studierendenwerks mit dem für 2021 geplanten Beitritt zur WIN-Charta des Landes Baden-Württemberg, da hiermit neben der Förderung regionaler Nachhaltigkeitsprojekte ein Nachhaltigkeitsmanagement-System samt transparenter Berichterstattung eingeführt wird, das Studierenden und anderen Interessierten zukünftig noch stärker als bisher Auskunft über sozial- und klimarelevante Entwicklungen im Studierendenwerk informiert.

Anhgang

Organe

VERTRETUNGSVERSAMMLUNG

Mitglieder kraft Amtes

Prof. Dr. Bernhard Eitel
Rektor Universität Heidelberg

Dr. Holger Schroeter
Kanzler Universität Heidelberg

Prof. Dr. Hans-Werner Huneke
Rektor Pädagogische Hochschule Heidelberg

Stephanie Wiese-Heß
Kanzlerin Pädagogische Hochschule Heidelberg

Prof. Dr.-Ing. Oliver Lenzen
Rektor Hochschule Heilbronn

Christoph Schwerdtfeger
Kanzler Hochschule Heilbronn

Prof. Dr. Gabi Jeck-Schlottmann
Rektorin DHBW Mosbach

Christine Zimmer
Verwaltungsdirektorin DHBW Mosbach

Prof. Dr. Nicole Graf
Rektorin DHBW Heilbronn

Brigitte Spriegel
Verwaltungsdirektorin DHBW Heilbronn

Prof. Dr.-Ing. Joachim Frech
Direktor DHBW Center for Advanced Studies

Siegfried Glier
Verwaltungsdirektor DHBW Center for Advanced Studies

Frank Haarer
Rektor Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen

Tatjana Arnold
Verwaltungsleiterin Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen

Gewählte professorale Mitglieder

Prof. Dr. Birgit Spinath
Universität Heidelberg

Prof. Dr. Jan Lohmann
Universität Heidelberg

Prof. Dr. Andreas Piekenbrock
Universität Heidelberg

Prof. Dr. Manfred Berg
Universität Heidelberg

Prof Dr. Katja Schneider
Pädagogische Hochschule Heidelberg

N.N.
Hochschule Heilbronn

N.N.
Hochschule Heilbronn

N.N.
Hochschule Heilbronn

Prof. Gudrun Reichert
DHBW Mosbach

Prof. Dr. Gerhard Götz
DHBW Mosbach

N.N.
DHBW Heilbronn

Dr. Michael Duchstein
Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen

Gewählte professorale Ersatzmitglieder

Prof. Dr. Friederike Nüssel
Universität Heidelberg

Prof. Dr. Hans-Christian Schultz-Coulon
Universität Heidelberg

Prof. Dr. Ulrike Gerhard
Universität Heidelberg

Prof. Dr. Lissy Jäkel
Pädagogische Hochschule Heidelberg

N.N.
Hochschule Heilbronn

N.N.
Hochschule Heilbronn

N.N.
Hochschule Heilbronn

Prof. Dr. Anja Kern
DHBW Mosbach

Prof. Dr. Jürgen Steinle
DHBW Mosbach

N.N.
DHBW Heilbronn

Dr. Verena Siegler
Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen

Gewählte studentische Mitglieder

David Löw
Universität Heidelberg

Elisabeth Schweigert
Universität Heidelberg

Annalena Wirth
Universität Heidelberg

Leon Köpfle
Universität Heidelberg

Moritz Kaimann
Pädagogische Hochschule Heidelberg

Leonie Burger
Pädagogische Hochschule Heidelberg

Sebastian Linn
Hochschule Heilbronn

Marvin König
Hochschule Heilbronn

Justus Kerber
Hochschule Heilbronn

Ole-Paul Heinzelmann
DHBW Mosbach

Pascal Göltl
DHBW Mosbach

Thomas Lange
DHBW Heilbronn

Felizitas Schmid
DHBW Center for Advanced Studies

N.N.
Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen

Gewählte studentische Ersatzmitglieder

Julian Beier
Universität Heidelberg

Nadja Hartmann
Universität Heidelberg

David Hellge
Universität Heidelberg

Chiara Citro
Universität Heidelberg

Laura Miriam Roos
Pädagogische Hochschule Heidelberg

Lilli Luisa Flad
Pädagogische Hochschule Heidelberg

N.N.
Hochschule Heilbronn

N.N.
Hochschule Heilbronn

N.N.
Hochschule Heilbronn

N.N.
DHBW Mosbach

N.N.
DHBW Mosbach

N.N.
DHBW Heilbronn

N.N.
DHBW CAS

N.N.
Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen

VERWALTUNGSRAT

VertreterInnen der Hochschulleitungen

Prof. Dr. Bernhard Eitel
Rektor Universität Heidelberg - Vorsitzender

Prof. Dr. Gabi Jeck-Schlottmann
Rektorin DHBW Mosbach

Prof. Dr. Hans-Werner Huneke
Rektor Pädagogische Hochschule Heidelberg

Studentische Mitglieder

Leon Köpfle
Universität Heidelberg

Adrian Lakomy
Pädagogische Hochschule Heidelberg

Marvin König
Hochschule Heilbronn

Externe Sachverständige

Dr. Joachim Gerner
Bürgermeister Stadt Heidelberg

Toralf Weimer
Vorstand Heidelberger Volksbank eG

Jürgen Unrath
Geschäftsführer Evangelische Stadtmission Heidelberg

Vertreter des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Dr. Andreas Barz

Mitglieder mit beratender Stimme

Claudia Neuner
Vorsitzende Personalrat des Studierendenwerks Heidelberg

Teilnehmerin an den Verwaltungsratssitzungen
des Studierendenwerks Heidelberg 2020 mit beratender Stimme

Tanja Modrow
Geschäftsführerin Studierendenwerk Heidelberg

Stephanie Wiese-Heß
Kanzlerin Pädagogische Hochschule Heidelberg

Zugelassene Gäste

Prof. Dr. Nicole Graf
Rektorin DHBW Heilbronn

Prof. Dr.-Ing. Oliver Lenzen
Rektor Hochschule Heilbronn

Frank Haarer
Rektor der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen

GESCHÄFTSFÜHRERIN

Organ des Studierendenwerks Heidelberg nach § 4 i. V. m. § 5 StWG

Diplom-Betriebswirtin Tanja Modrow

Satzung

Aufgrund von § 1 Abs. 2 i. V. mit § 8 Abs. 1 Studierendenwerksgesetz Baden-Württemberg (StWG) in der Fassung vom 15. September 2005 (GBl. S. 621) zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 01.04.2014 (GBl S. 99, 165) und Artikel 4 des Gesetzes vom 1. Dezember 2015 (GBl. S. 1047, 1052) erlässt die Vertretungsversammlung folgende


SATZUNG

des Studierendenwerks Heidelberg
- Anstalt des öffentlichen Rechts -

§ 1 - Zuständigkeit und Sitz

1. Das Studierendenwerk Heidelberg ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht auf Selbstverwaltung. Es führt den Namen:
Studierendenwerk Heidelberg
Anstalt des öffentlichen Rechts.

2. Es hat seinen Sitz in Heidelberg.

3. Das Studierendenwerk Heidelberg ist folgenden Hochschulen zugeordnet:
Universität Heidelberg
Pädagogische Hochschule Heidelberg
Hochschule für angewandte Wissenschaften Heilbronn
Duale Hochschule Baden-Württemberg Mosbach
Duale Hochschule Baden-Württemberg Heilbronn
Center for Advanced Studies Duale Hochschule Baden-Württemberg
Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen

§ 2 - Gemeinnützigkeit

1. Das Studierendenwerk Heidelberg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.

2. Der gemeinnützige Zweck wird erreicht durch Wahrnehmung der sozialen Betreuung und Förderung von Studierenden (Studierendenhilfe) insbesondere durch folgende Einrichtungen, Tätigkeiten und Leistungen:

a) Errichtung und Betrieb von Verpflegungsbetrieben.
Der gemeinnützige Zweck wird durch die Versorgung der Studierenden und auch von Schülerinnen und Schülern mit Speisen und Getränken zu kostengünstigen Preisen verfolgt.

b) Errichtung und Vermietung von studentischem Wohnraum.
Der gemeinnützige Zweck wird durch die kostengünstige Überlassung von Wohnraum an Studierende verfolgt.

c) Förderung kultureller, sozialer und sportlicher Interessen der Studierenden sowie Betreuung und Förderung spezieller Gruppen wie Behinderter, Alleinerziehender, Kinder erziehender Paare, ausländischer Studierender.
Der gemeinnützige Zweck kann auch durch die Bereitstellung von Räumen und Flächen sowie durch das Angebot entsprechender Dienstleistungen und Veranstaltungen verfolgt werden.

d) Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder sowohl von Studierenden als auch von anderen Mitgliedern und Angehörigen der Hochschulen.
Durch den Betrieb dieser Einrichtungen erfolgt unmittelbar eine Förderung der Studierenden und deren Kinder.

e) Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Beratung.
Der gemeinnützige Zweck kann durch Errichtung und Betrieb von Beratungs- und Vermittlungseinrichtungen sowie das Angebot entsprechender Dienstleistungen verfolgt werden.

f) Finanzielle Studienhilfen. Der gemeinnützige Zweck kann durch die Vergabe oder Vermittlung von zinslosen oder zinsgünstigen Darlehen und durch die Vergabe von Zuschüssen in Härtefällen verfolgt werden.

3. Die vom Studierendenwerk Heidelberg unterhaltenen Einrichtungen sind selbstlos tätig; sie verfolgen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der oben genannten Einrichtungen des Studierendenwerks Heidelberg dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Studierendenwerks fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 - Vertretungsversammlung

1. Die Vertretungsversammlung beschließt die Satzung des Studierendenwerks sowie deren Änderungen, nimmt den Jahresbericht und den Jahresabschluss des/der GeschäftsführerIn entgegen und erörtert diese.

2. Die Vertretungsversammlung wählt die Mitglieder des Verwaltungsrats.
Die VertreterInnen der Studierenden im Verwaltungsrat werden auf Grund von Vorschlägen gewählt, die von den studentischen Mitgliedern der Vertretungsversammlung eingebracht werden.

3. Scheidet ein gewähltes Mitglied der Vertretungsversammlung vor Ablauf der Amtszeit aus, so tritt dessen Stellvertreterin oder dessen Stellvertreter als Ersatzmitglied an die Stelle des ausscheidenden Mitglieds.

4. Die Vertretungsversammlung wird vom / von der GeschäftsführerIn über die Arbeit des Studierendenwerks informiert.

§ 4 - Verwaltungsrat

1. Soweit nicht ein/e KanzlerIn oder VerwaltungsdirektorIn gewähltes stimmberechtigtes Mitglied des Verwaltungsrats ist, kann von der Vertretungsversammlung aus diesem Personenkreis eine Person gewählt werden, die mit beratender Stimme an den Verwaltungsratssitzungen teilnimmt.

2. Die Amtszeit der drei VertreterInnen der Studierenden beträgt 1 Jahr, die der übrigen gewählten Mitglieder 3 Jahre. Sie beginnt jeweils am 15. Oktober.
Ist bei Ablauf der Amtszeit noch kein neues Mitglied gewählt, so übt das bisherige Mitglied sein Amt weiter aus. Die Amtszeit des verspätet gewählten Mitglieds endet mit dem Zeitpunkt, an dem sie bei rechtzeitiger Wahl geendet hätte.
Die Wiederwahl von Mitgliedern des Verwaltungsrats ist zulässig.

3. Bei den VertreterInnen der Hochschulleitungen endet die Amtszeit mit dem Ende der Amtszeit als Mitglied der Hochschulleitung oder durch Rücktritt als Mitglied des Verwaltungsrats.
Bei den VertreterInnen der Studierenden endet die Amtszeit durch den Verlust der Mitgliedschaft an der Hochschule, durch Beurlaubung von mindestens einem Semester oder durch Rücktritt als Mitglied des Verwaltungsrats.
Der Rücktritt ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Über die Zulässigkeit des Rücktritts entscheidet der / die Vorsitzende des Verwaltungsrats.

4. Scheidet ein Mitglied des Verwaltungsrats vorzeitig aus, erfolgt eine Neuwahl für den Rest der Amtszeit.
§ 10 Abs. 5 LHG gilt entsprechend.

5. Die Mitglieder des Verwaltungsrats üben ihr Amt ehrenamtlich und unentgeltlich aus.

6. Der Verwaltungsrat ist gebildet, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder feststehen. Bis zur Wahl des bzw. der Vorsitzenden beruft die Rektorin bzw. der Rektor der Universität den Verwaltungsrat ein und leitet die Sitzung.

7. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit Personalangelegenheiten betroffen sind oder die Pflicht zur Verschwiegenheit besonders beschlossen ist; dies schließt die dienstliche Verwendung der Beratung und ihrer Ergebnisse nicht aus. Die Pflicht zur Verschwiegenheit umfasst auch vertrauliche Beratungsunterlagen. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung der Mitgliedschaft im Verwaltungsrat fort.

8. Der Verwaltungsrat gibt sich eine Geschäftsordnung.

§ 5 - Nutzung der Einrichtungen

1. Der Verwaltungsrat kann Benutzungsordnungen erlassen, die die Nutzung einzelner Einrichtungen des Studierendenwerks regeln.
(Bisherige Ziffer 2 entfällt)

§ 6 - Amtliche Bekanntmachungen

1. Amtliche Bekanntmachungen des Studierendenwerks Heidelberg erfolgen in den Amtlichen Bekanntmachungen der dem Studierendenwerk Heidelberg angeschlossenen Hochschulen. Verfügen Hochschulen über keine Amtlichen Bekanntmachungen, gilt die Amtliche Bekanntmachung der Universität Heidelberg, die den betroffenen Hochschulen zum Aushang für ihre Studierenden übermittelt wird.

2. Die Beitragsbescheide können den Studierenden in den einzelnen Hochschulen nach den für sie jeweils geltenden Vorschriften öffentlich bekannt gegeben werden.

§ 7 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Heidelberg, 21.06.2018

Der stellvertretende Vorsitzende der Vertretungsversammlung
des Studierendenwerks Heidelberg
Rektor der Universität Heidelberg Professor Dr. Bernhard Eitel

Organigramm

Organigramm

Allgemeine zuständigkeit

Zahl der Studierenden

A) Allgemeine Zuständigkeit

WS 20/21

SS 2020

WS 19/20

SS 2019

WS

SS

Immatrikulierte Studierende1)

Anzahl

Anzahl

Anzahl

Anzahl

Veränderung

Veränderung

Universität Heidelberg

28.649

26.643

28.653

27.203

-0,01 %

-2,06 %

Pädagogische Hochschule Heidelberg (PH)

4.552

4.542

4.685

4.296

-2,84 %

5,73 %

Hochschule Heilbronn

8.678

8.451

8.451

8.472

2,69 %

-0,25 %

Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg2) ab WS 09/10

104

103

103

93

0,97 %

10,75 %

Hochschule für Kirchenmusik der evang. Landeskirche in Baden, Heidelberg2)

45

43

43

45

4,65 %

-4,44 %

Zwischensumme Hochschulen Heidelberg

42.028

39.782

41.935

40.109

0,22 %

-0,82 %

Duale Hochschule B-W Heilbronn

1.323

1.258

1.258

1.238

5,17 %

1,62 %

Duale Hochschule B-W Mosbach

3.361

3.566

3.566

3.592

-5,75 %

-0,72 %

Center for Advanced Studies CAS Heilbronn

1.290

1.163

1.163

1.164

10,92 %

-0,09 %

Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen

718

709

709

698

Gesamtzahl A)

48.720

46.478

48.631

46.801

0,18 %

-0,69 %

1) Einschließlich beurlaubte Studierende
2) Zuständigkeit aufgrund vertraglicher Vereinbarung

B) Zuständigkeit nur als Amt für Ausbildungsförderung

WS 20/21

SS 2020

WS 19/20

SS 2020

WS

SS

Immatrikulierte Studierende1)

Anzahl

Anzahl

Anzahl

Anzahl

Veränderung

Veränderung

SRH Hochschule Heidelberg

3.288

3.446

3.446

3.388

-4,59 %

1,71 %

Hochschule Fresenius Heidelberg

195

195

195

195

0,00 %

0,00 %

Gesamtzahl B)

3.483

3.641

3.641

3.583

-4,34 %

1,62 %

Gesamtzahl A) + B)

52.203

50.119

52.272

50.384

-0,13 %

-0,53 %

Quelle: Angaben der Hochschulen

Bitte benutzen Sie Landscape-Mode.