Die folgenden Informationen können Ihnen dabei helfen, den Weg durch die gesetzlich notwendigen Formalitäten zu erleichtern. So können Missverständnisse und somit eine Verlängerung des Antragsverfahrens frühzeitig vermieden werden.

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FAQ

Hier finden Sie verständliche Antworten zu den häufig gestellten Fragen.

LINKS

TIPPS

  • BMBF-Hotline (gebührenfrei): 0800 2236341 Mo - Fr 8.00 - 20.00 Uhr
  • Studierendenwerk Heidelberg-Hotline: 06221 54-5404 Mo - Fr 8.00 - 18.00 Uhr
  • BAföG eAntrag online unterstützt. Vorteil: bietet eine Plausibilitätsprüfung und informiert über einzureichende Unterlagen
  • Online-Ausfüllhilfe zur Antragstellung

KURZINFORMATIONEN

  • Die erste Hochschulausbildung ist in der Regel förderungsfähig
  • Ein Master-Studiengang ist in der Regel dann förderungsfähig, wenn ein Bachelorstudium erfolgreich absolviert wurde
  • Förderungshöhe ist abhängig vom Einkommen der Eltern sowie von eventuell eigenem Einkommen und eigenem Vermögen
  • Förderungshöchstsatz: 861 Euro pro Monat
  • Hinzuverdienstgrenze: Jahresdurchschnitt 450 Euro pro Monat
  • Elternunabhängige Förderung möglich
  • Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit Ihres Studienfachs ‒ Verlängerung im Einzelfall möglich
  • Leistungsnachweis ist zu Beginn des fünften Fachsemesters zu erbringen (einmalig)
  • Auslandsaufenthalte (Studium oder Praktikum) können auf Antrag gefördert werden

RÜCKZAHLUNGSINFORMATIONEN

  • Nähere Infos ausschließlich beim Bundesverwaltungsamt (zuständige Behörde für Rückzahlung)
  • BAföG-Leistungen werden in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt
  • Die Schuldensumme ist auf maximal 10.010 Euro begrenzt, sodass Studierende maximal 77 Raten begleichen müssen (gilt erst ab Studien- bzw. Förderungsbeginn WS 2019/2020)
  • Rückzahlung frühestens fünf Jahre nach dem Ende Ihrer BAföG-Förderungshöchstdauer
  • Rückzahlungsdauer bis zu 20 Jahre
  • Ratenzahlung: mindestens 130 Euro monatlich (quartalsweise somit 390 Euro)
  • Darlehensteilerlasse oder Freistellungen für Geringverdiener sind auf Antrag möglich

 

Wir haben alle Informationen nach bestem Wissen zusammengestellt, können jedoch keine Gewähr für deren Richtigkeit übernehmen. Wir freuen uns jederzeit über Hinweise mit Verbesserungs- bzw. Korrekturvorschlägen per E-Mail: foe52@stw.uni-heidelberg.de